Entschließung des Bunderates: Alle Möglichkeiten zur Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen oder sonstigen Unterkünften für ukrainische Geflüchtete ausschöpfen - § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch wieder in Kraft setzen
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105/22: Entschließung des Bunderates: Alle Möglichkeiten zur Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen oder sonstigen Unterkünften für ukrainische Geflüchtete ausschöpfen - § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch wieder in Kraft setzen | OpenPlenum