105/22(B): Entschließung des Bundesrates: Alle Möglichkeiten zur Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen oder sonstigen Unterkünften für ukrainische Geflüchtete ausschöpfen - § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch wieder in Kraft setzen | OpenPlenum
Entschließung des Bundesrates: Alle Möglichkeiten zur Schaffung von Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen oder sonstigen Unterkünften für ukrainische Geflüchtete ausschöpfen - § 246 Absatz 14 Baugesetzbuch wieder in Kraft setzen