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Fünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (50. Anrechnungsverordnung - 50. AnrV)
19. Wahlperiode
25. April 2018
Eingebracht von BMAS
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142/18: Fünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (50. Anrechnungsverordnung - 50. AnrV) | OpenPlenum