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142/18(B)
Fünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (50. Anrechnungsverordnung - 50. AnrV)
19. Wahlperiode
8. Juni 2018
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142/18(B): Fünfzigste Verordnung über das anzurechnende Einkommen nach dem Bundesversorgungsgesetz (50. Anrechnungsverordnung - 50. AnrV) | OpenPlenum