Haushaltsführung 2020
Unterrichtung gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Haushaltsgesetz (HG) 2020 über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0502 Titel 687 01 - Hilfe für Deutsche im Ausland und für nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Drittstaaten - bis zur Höhe von 50 000 T Euro
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147/20: Haushaltsführung 2020
Unterrichtung gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Haushaltsgesetz (HG) 2020 über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 0502 Titel 687 01 - Hilfe für Deutsche im Ausland und für nicht vertretene Unionsbürgerinnen und Unionsbürger in Drittstaaten - bis zur Höhe von 50 000 T Euro | OpenPlenum