Wahl eines vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitgliedes des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 4 und 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG)
19. Wahlperiode2. November 2020Eingebracht von AfD
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19/23881: Wahl eines vom Deutschen Bundestag zu benennenden Mitgliedes des Kuratoriums des Deutschen Instituts für Menschenrechte gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 4 und 5 des Gesetzes über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMRG) | OpenPlenum