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19/8808
Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 des Parteiengesetzes)
19. Wahlperiode
28. März 2019
Eingebracht von BTPräs
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19/8808: Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 des Parteiengesetzes) | OpenPlenum