Pflicht der Bundesregierung zur frühestmöglichen, schriftlichen, umfassenden und fortlaufenden Unterrichtung des Bundestages bei Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
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20/6301: Pflicht der Bundesregierung zur frühestmöglichen, schriftlichen, umfassenden und fortlaufenden Unterrichtung des Bundestages bei Angelegenheiten der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik | OpenPlenum