Arbeit muss sich wieder lohnen - Den steuerlichen Grundfreibetrag in § 32a Absatz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz vom sozialhilferechtlichen Existenzminimum entkoppeln
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20/6729: Arbeit muss sich wieder lohnen - Den steuerlichen Grundfreibetrag in § 32a Absatz 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz vom sozialhilferechtlichen Existenzminimum entkoppeln | OpenPlenum