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20/7883
Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 des Parteiengesetzes)
20. Wahlperiode
27. Juli 2023
Eingebracht von BTPräs
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20/7883: Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 des Parteiengesetzes) | OpenPlenum