Sechste Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (6. CDNI-Verordnung - 6. CDNI-V)
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201/18(B): Sechste Verordnung zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (6. CDNI-Verordnung - 6. CDNI-V) | OpenPlenum