Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Friseuren und sonstigen körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder von Bundesbehörden seit Beginn der 21. Legislaturperiode
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21/1138: Inanspruchnahme von Fotografen, Visagisten, Friseuren und sonstigen körpernahen Dienstleistungen durch Mitglieder von Bundesbehörden seit Beginn der 21. Legislaturperiode | OpenPlenum