Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
hier: Stärkung des Parlamentarismus durch eine doppelte Drei-Tage-Frist bei Beratungszeiten für Gesetzesänderungen für Abgeordnete in Ausschuss und Plenum (§§ 64 und 81)
21. Wahlperiode9. September 2025Eingebracht von AfD
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21/1556: Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages
hier: Stärkung des Parlamentarismus durch eine doppelte Drei-Tage-Frist bei Beratungszeiten für Gesetzesänderungen für Abgeordnete in Ausschuss und Plenum (§§ 64 und 81) | OpenPlenum