Verordnung zur Bestimmung der öffentlichen Stelle für die Errichtung und den Betrieb des Datenschutzcockpits (Datenschutzcockpit-Zuständigkeitsverordnung - DSCZustV)
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252/24(B): Verordnung zur Bestimmung der öffentlichen Stelle für die Errichtung und den Betrieb des Datenschutzcockpits (Datenschutzcockpit-Zuständigkeitsverordnung - DSCZustV) | OpenPlenum