Verordnung über die Verpflichtung der Bundesagentur für Arbeit zur Weiterleitung von Betriebsdaten an die für den Arbeitsschutz zuständigen obersten Landesbehörden (Betriebsdatenweiterleitungsverordnung - BDWV)
19. Wahlperiode1. Februar 2018Eingebracht von BMAS
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