Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 und 4 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Sechzehnte Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens)
19. Wahlperiode25. September 2019Eingebracht von BMVI
Zu dieser Drucksache sind noch keine Debatten erfasst.
460/19: Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 und 4 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Sechzehnte Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens) | OpenPlenum