Entschließung des Bundesrates "Unzulässige Kapitalanlagegenossenschaften wirkungsvoll bekämpfen - Vorschläge zur Anpassung des Genossenschaftsgesetzes zum Schutze des Genossenschaftswesens"
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500/20(B): Entschließung des Bundesrates "Unzulässige Kapitalanlagegenossenschaften wirkungsvoll bekämpfen - Vorschläge zur Anpassung des Genossenschaftsgesetzes zum Schutze des Genossenschaftswesens" | OpenPlenum