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569/24: Haushaltsführung 2024 Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 Satz 1 der Bundeshaushaltsordnung über die Einwilligung in eine überplanmäßige Ausgabe bei Kapitel 1101 Titel 632 11 - Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung - bis zur Höhe von 1.300.000 T Euro | OpenPlenum