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609/25
Siebenundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes
21. Wahlperiode
30. Oktober 2025
Eingebracht von BMF
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609/25: Siebenundsechzigste Verordnung zur Durchführung des § 172 des Bundesentschädigungsgesetzes | OpenPlenum