Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Fünfzehnte Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens)
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66/18: Verordnung zur Änderung der Anlage 1 Anhang 2 des Übereinkommens vom 1. September 1970 über internationale Beförderungen leicht verderblicher Lebensmittel und über die besonderen Beförderungsmittel, die für diese Beförderungen zu verwenden sind (Fünfzehnte Verordnung zur Änderung des ATP-Übereinkommens) | OpenPlenum