Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Petentinnen und Petenten! Vorab mein Dank an die Mitarbeiter des Ausschussdienstes und an die Mitarbeiter in unseren Abgeordnetenbüros und in den Referentenbüros der Fraktionen: Ohne Ihren Einsatz wäre vieles für die Menschen nicht zu erreichen. Das höchste Votum in unserem Ausschuss lautet übrigens: Abschluss, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. – Dieses höchste Votum gab es im Jahr 2018 1 209‑mal.
Ich finde, das ist eine große Leistung.
Am 24. Juni findet die nächste öffentliche Beratung des Petitionsausschusses statt. Minister Spahn hat seine Teilnahme zum Thema Pflege bereits zugesagt. Ich lade herzlich den Minister Seehofer zum Beihilferecht und den Minister Scheuer zum Tempolimit ein.
Stellen Sie sich der Debatte. Ich finde, das sollte sich kein Minister entgehen lassen. Genauso würde ich mich freuen, wenn wir im September bei den Themen „Bienenschutz“ und „Klimaschutz“ die Ministerin Schulze begrüßen könnten.
Wir hatten in der letzten Wahlperiode eine sehr gute Anhörung zur Reform des Petitionsrechts. Ich stelle fest: Wir arbeiten solide, wir arbeiten bürgerorientiert. Es gibt aber Verbesserungsbedarf: Wir müssen schneller werden. Wir müssen transparenter werden. Bei jeder Bestellung im Internet kann man den Status verfolgen. Das muss bei Petitionen doch auch möglich sein. Wir müssen verständlich mit den Menschen kommunizieren. Was nützt der größte Erfolg, wenn die Entscheidung so mitgeteilt wird, dass sie keiner versteht.
Wir müssen öfter und besser über unsere Arbeit sprechen und für sie werben. Eine zusätzliche Debatte zur Halbzeit eines Jahres über aktuelle Themen wäre da schon einmal ein echter Fortschritt. Wie man Petitionen ins Plenum holen kann, hat der letzte Freitag gezeigt. Da wurden rentenpolitische Themen mit den dazugehörigen Petitionen verbunden. Mein Dank geht an die Redner der SPD, Daniela Kolbe und Ralf Kapschack, die das als einzige in der Debatte getan haben.
Wir sollten aber auch über einen grundsätzlichen Punkt nachdenken. Es steht diesem Haus gut an, über die Position eines Bürgerbeauftragten zu beraten. Ist das eine Möglichkeit, den Anliegen der Menschen mehr Kraft zu verleihen? Stärkt ein solches Amt die öffentliche Wahrnehmung? Stärkt es die Durchsetzungskraft der Petitionen? Ich glaube, gerade in den Konflikten des Einzelnen mit Behörden und Institutionen kann ein solches Amt sehr hilfreich sein. Das sollten wir hier in aller Breite und Ausführlichkeit miteinander beraten.
Neu ist, dass das Petitionsrecht jetzt Eingang in die Krimiliteratur gefunden hat. Ich möchte kurz zitieren:
Nachdem sie mit der Klage gescheitert waren, hatten sie hin und her überlegt, was sie sonst noch unternehmen könnten: an den Petitionsausschuss des Bundestages schreiben, bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen, eine Kampagne … auslösen …
Ich verrate nur noch, dass es für unsere Krimihelden deutlich besser gewesen wäre, sie hätten eine Eingabe an den Petitionsausschuss des Bundestages gemacht.
Wer mehr dazu wissen möchte, der lese bitte das Buch „Die Schattenbucht“ von Eric Berg.
Manche Petition könnte als Literaturvorlage dienen: als Krimi, als Drama, als Roman mit Happy End. Die Helden sind dabei die Menschen, die sich an uns wenden. Wir Abgeordnete sind dabei die Helfer. Niemals sollten wir Abgeordnete zu Hauptdarstellern und Autoren der Petitionen werden.
Das Petitionsrecht ist das Recht der Menschen. Es ist ihre Möglichkeit, Einfluss zu nehmen und ihre Probleme hier im Bundestag auf die Tagesordnung zu setzen.
Werden Abgeordnete und eine Fraktion hier zu Akteuren auf der Onlineplattform des Ausschusses, so missbrauchen und zerstören sie das Petitionsrecht, das im Grundgesetz verankert ist.
Genau das haben Sie von der AfD getan, als Sie Mitarbeiter aus einem Abgeordnetenbüro zu Autoren und Akteuren von Petitionen gemacht haben.
Nehmen Sie das Recht der Menschen ernst! Machen Sie das Petitionsrecht nicht zum Instrument von Parteitaktik und Kampagnen!
Es ist ein Bürgerrecht, ein Recht für Bürgeranliegen, und daraus erwächst die Kraft von Petitionen. Hören Sie auf, die Axt an das Petitionsrecht und damit an unser Grundgesetz zu legen.
Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind damit am Schluss unserer heutigen Tagesordnung.
Ich berufe die nächste Sitzung des Deutschen Bundestages auf morgen, Donnerstag, den 16. Mai 2019, 9 Uhr, ein.
Die Sitzung ist geschlossen. Ich wünsche Ihnen alles Gute.
(Schluss: 18.37 Uhr)