Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern, ist eine Aufgabe, die ganz und gar im öffentlichen Interesse liegt. Sie liegt deshalb im öffentlichen Interesse, weil wohl kaum ein Bereich so sehr im Fokus der Wahrnehmung steht; denn jede Familie, jede Person, jeder Angehörige, jeder ist betroffen – heute oder morgen. Und die Pflege ist deshalb so im Fokus, weil wir in der Pflege Bedingungen haben, die wir für nicht hilfreich halten, um die Ausübung dieses wichtigen und großartigen Berufes und dieser wichtigen Aufgabe gut und vor allem mit hinreichend vielen Fachkräften auch in der Zukunft sicherzustellen. Es ist viel dazu erforderlich, diesen Beruf attraktiv zu machen und wirklich den Wert dieses tollen Berufes in den Vordergrund zu stellen. Denn es ist eine wichtige Aufgabe, Menschen zu pflegen, sie zu begleiten in einer Lebensphase, die für die Betroffenen und die Angehörigen schwierig ist. Sie ist von allergrößter Empathie geprägt, und deshalb verdient die Pflege all unsere Anerkennung, unsere Wertschätzung, unsere Unterstützung und vor allen Dingen da unser Handeln, wo erforderlich.
Insofern ist es gut, dass wir heute mit dem Gesetz Rahmenbedingungen schaffen, damit ein Tarifvertrag, der ausgehandelt wird, auch am Ende des Tages in eine Allgemeinverbindlichkeit münden kann und damit für ganz Deutschland greift. Aber es ist auch richtig und wichtig, zu sagen: Sollte das nicht geschehen, dann wird der Gesetzgeber das über die Mindestlohnkommission machen.
Und das ist auch gut und richtig.
Zur Finanzierung, die heute mehrfach angesprochen wurde, will ich sagen: Wir haben die Frage der Finanzierung bereits geregelt. Wir haben schon in der letzten Legislatur mit dem Pflegestärkungsgesetz I – der eine oder andere mag sich erinnern – gesetzlich definiert, dass Tariflöhne bei der Aushandlung der Pflegesätze nicht als unwirtschaftlich gelten dürfen und deshalb zu refinanzieren sind.
Diese Refinanzierung, die sozusagen bereits gesetzliche Grundlage ist, ist deshalb in diesem Gesetz nicht neu und erweitert zu regeln. Vielmehr wird hier die Umsetzung bereits bestehender Gesetze erwartet.
Jetzt gibt es die privaten Träger von Pflegeeinrichtungen, die sich einer Aushandlung von Tarifverträgen verweigern. Ich will hier einmal die Erwartungshaltung ganz deutlich formulieren: Wer sich jetzt – mit diesem Gesetz im Rücken – hinstellt und an den Verhandlungen nicht teilnimmt, sondern sie den Gemeinnützigen, den Kommunen und Verdi überlässt, der soll sich hinterher nicht beklagen, dass er unbeteiligt gewesen sei und einer Finanzierung skeptisch gegenüberstehe. Jetzt, mit diesem Gesetz, ist der Zeitpunkt, nicht am Spielfeldrand zu stehen und böse reinzurufen, sondern mit aufs Spielfeld zu gehen, mitzuverhandeln, Tarifverträge stark zu machen, dabei zu sein und gute Grundlagen zu schaffen.