Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FDP zur steuerlichen Entlastung von Familien ist mal wieder ein typischer FDP-Antrag; denn insbesondere diejenigen mit höchsten Einkommen werden durch Ihre Vorschläge am höchsten begünstigt. Es ist also ein Antrag für die Besserverdienenden bei uns im Land.
Das ist genau der falsche Weg. Wir müssen unten und in der Mitte entlasten.
Sie gehen an die Steuerfreibeträge ran. Bei Steuerfreibeträgen ist es immer so, dass die Besserverdienenden davon stärker profitieren als die, die weniger verdienen.
– Könnten Sie nicht die ganze Zeit dazwischenrufen, sondern entweder eine Zwischenfrage stellen oder still sein und zuhören?
Es geht um Entlastung von Familien, und das ist in der Tat wichtig.
Kinderarmut ist auch angesprochen worden. In der Mitte muss entlastet werden. Das Familienförderungssystem muss grundsätzlich umgebaut werden.
Was Sie in zwei Anträge aufteilen – in Bezug auf das Kinderchancengeld ist der eine oder andere Vorschlag vernünftig –, reicht als Maßnahme nicht aus, stattdessen brauchen wir insgesamt eine neue Leistungsarchitektur bei der Familienleistung und bei der Kinderleistung.
Unsere Lösung dafür ist die Kindergrundsicherung, die eine Steuerentlastung für alle darstellt.
In Deutschland gibt es aus unserer Sicht die Ungerechtigkeit, dass Familien mit mittleren Einkommen weniger Unterstützung vom Staat erhalten als diejenigen mit hohen Einkommen, also Bundestagsabgeordnete zum Beispiel. Wir kriegen über den Kinderfreibetrag, den Sie auch noch erhöhen wollen, mehr als jemand mit mittlerem Einkommen. Das heißt, mit Ihrem Vorschlag, den Kinderfreibetrag noch deutlich zu erhöhen, vergrößern Sie die Schere zwischen den ganz Reichen und denen mit mittleren Einkommen. Das ist ungerecht. Das ist der falsche Weg.
Wir schlagen vor, den Kinderfreibetrag in einen Auszahlungsbetrag umzuwandeln – zu später Stunde kann man auch mal technisch sein –, das heißt: Das, was die Reichsten an Entlastung über den Kinderfreibetrag erhalten, das wollen wir an alle auszahlen als Garantiebetrag in einer Kindergrundsicherung.
Laut unseren Berechnungen ist das ein Betrag von 280 Euro, den alle Kinder kriegen, weil jedes Kind dem Staat gleich viel wert sein soll.
Das ist dann die Basis für alle. Damit würden diejenigen mit mittlerem Einkommen endlich so viel kriegen wie die mit hohem Einkommen. Das ist gerecht.
Zusätzlich ist natürlich wichtig, den unteren Einkommensbereich zu entlasten. Ähnlich wie in Ihrem Vorschlag sagen wir bei der Kindergrundsicherung: Das ist eine Leistung für das Kind, nicht für die Familie. Sie wird nicht in der Bedarfsgemeinschaft auf die Grundsicherung angerechnet. Es geht um das Existenzminium des Kindes. 280 Euro reichen da nicht. Deswegen sagen wir: Im unteren Einkommensbereich gibt es eine einkommensabhängige Leistung, die obendrauf kommt. Wir nennen das Garantie-plus-Beitrag. Der ist nach Alter differenziert und entspricht einem erhöhten sächlichen Existenzminimum. Die Spanne liegt bei 360 Euro bei unter 6-Jährigen bis hin zu 500 Euro bei den älteren Kindern. Das ist eine Leistung aus einem Guss. Dann gibt es auch nicht mehr das Problem: Wenn der Kinderfreibetrag an dem einen Termin erhöht wird, was passiert dann mit dem Kindergeld? Ein Problem wäre auch, wenn sich bei Hartz IV überhaupt nichts verändert. Wir brauchen eine Kindergrundsicherung. Davon haben alle etwas. Dann fällt auch niemand mehr durchs Netz. Es gibt keine Transferentzugsraten von bis zu 100 Prozent. Da muss man ansetzen. Das wäre eine zielgenaue Maßnahme gegen Armut. Gegen Kinderarmut müsste man noch viel mehr tun; meine Zeit ist jetzt abgelaufen, darauf kann ich jetzt nicht mehr eingehen.
Die steuerliche Entlastung von Familien muss anders angegangen werden. Es geht nicht, dass wir – wie von der FDP gefordert – die Bezieher hoher Einkommen entlasten, sondern wir müssen die Bezieher mittlerer Einkommen und unterer Einkommen entlasten;
denn hier liegt das Problem, und das müssen wir angehen.
Vielen Dank.
Die Rede des Kollegen Michelbach wird zu Protokoll gegeben.1 Anlage 8
Letzte Rednerin in der Debatte ist die Kollegin Ingrid Arndt-Brauer für die Fraktion der SPD.