Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch heute haben wir leider wieder eindrücklich zu hören bekommen, wie die AfD versucht, uns hier vorzuführen.
Ich sage Ihnen eines: Wir als Union brauchen uns beim Thema „doppelte Staatsbürgerschaft“ von Ihnen nicht vorführen zu lassen. Das tun wir auch nicht. Und wir werden uns auch nicht jagen lassen, wie Sie es versuchen.
Wir haben beim Thema „doppelte Staatsbürgerschaft“ eine ganz klare und deutliche Position und brauchen erst recht keine Belehrungen von der sogenannten Alternative. Eine Staatsbürgerschaft ist mehr als ein Bonbon, das man einfach einmal so mitnimmt.
Sie ist für mich Ausdruck der tiefen Verbundenheit mit dem Land, in dem man lebt. Sie zeigt für mich die Verwurzelung in dieser Gesellschaft und das Bekenntnis zu den damit verbundenen Rechten und Pflichten. Man übernimmt mit ihr Verantwortung. Nach der prägnanten Formulierung von Joachim Gauck treten auch zu uns Zugewanderte in unsere Verantwortungsgemeinschaft ein. Einfach einen Pass zu bekommen, damit man es bei der Einreise einfacher hat, ist mit der Union nicht möglich.
Die CDU hat mit dieser klaren und einfachen Position bereits 1999 die Wahl in Hessen gewonnen.
Auch auf dem Bundesparteitag der CDU haben wir uns deutlich für die Abschaffung der doppelten Staatsbürgerschaft und für die Einführung der Optionspflicht im Grundsatz ausgesprochen.
Die Optionspflicht – wir kommen noch dazu, warum sie noch immer besteht; da war ein Fehler in der Rede des Kollegen Curio – halte ich für eine sinnvolle Regelung für Menschen, die hier geboren sind und deren Eltern Ausländer sind. Sie sollen entscheiden, ob sie sich für das Land und die Gesellschaft der Eltern verantwortlich fühlen. Oder sie können Verantwortung für unser Land übernehmen, indem sie den deutschen Pass annehmen. Niemand kann – aus meiner Sicht – zwei Gesellschaften dienen; immer wieder wird es Loyalitätskonflikte geben. Wer länger in unserem Land lebt, soll und darf sich auch zu diesem bekennen können.
Die französischen Hugenotten zum Beispiel, die vor 200 Jahren eingewandert sind, sind auch alle Deutsche geworden und haben sich zu unserem Land bekannt.
Ich darf Ihnen ein Beispiel für einen gelungenen Integrationsprozess geben und dafür, wie wichtig es ist, sich für eine Sache zu entscheiden. Cheema Sukhdev Singh kam vor zehn Jahren mit seiner Frau als Inder in meine Heimatstadt. Er betreibt dort ein Restaurant, beschäftigt vier bis sechs Angestellte und zahlt gut und gerne Steuern und Sozialabgaben. Wir verstehen uns blendend und können vortrefflich über Politik streiten. Voller Stolz hat er mir letzten September berichtet, dass er einen Termin zur Einbürgerung bekommen hat.
Am 28. September letzten Jahres ist er deutscher Staatsbürger geworden. Als ich ihn im Oktober wieder besuchte, zeigte er mir voller Freude seine Ausweise, die Einbürgerungsurkunde und auch den durchgestrichenen indischen Pass. Für ihn war klar: Er möchte hier in Deutschland leben, ihm gefällt unsere Heimatstadt Torgau sehr. Deshalb legte er die indische Staatsbürgerschaft ab und nahm voller Stolz die deutsche an. Als Krönung – das darf ich hier noch sagen – ist er sogar CDU-Mitglied geworden.
Das ist ein Weg, der zeigt, dass man sich nicht nur formell zu einem Staat bekennt, sondern auch inhaltlich in diesem mitarbeiten möchte. Es braucht mehr solcher Beispiele; denn sie sind der Schlussstein einer erfolgreichen Integration und ein Bekenntnis zu unserem Land.
Die CDU Sachsen schlussfolgerte auf ihrem letzten Landesparteitag richtigerweise: Die doppelte Staatsbürgerschaft hat sich als Integrationshindernis erwiesen.
Deshalb lehnen wir es ab, dass Kinder ausländischer Eltern in Deutschland automatisch Deutsche werden. Der Optionszwang muss wieder gelten. Wer wirklich Deutscher werden will, braucht keine weitere Staatsbürgerschaft.
– Ganz entspannt.
Nun können Sie sich fragen, warum wir der AfD nicht zustimmen. Weil unsere Begründungen für die Ablehnung der doppelten Staatsbürgerschaft diametral – wirklich diametral – unterschiedlich sind.
Ein Blick in die Begründung Ihres Gesetzentwurfs belegt das auch. Schon die Begriffswahl mit der unverhohlenen Herabschätzung von Nichtdeutschen,
im Text „Fremdstaatler“ und „fremdkulturelle Personen“ genannt, zeigt Ihr abermaliges Anliegen von Abschottung, Ausgrenzung und Diskriminierung.
Ihr Text suggeriert ganz einfach: Das Problem sind die Ausländer. Für das Problem haben Sie sogar einen Namen gefunden: die Türken. Dabei gibt es laut Statistik mindestens genauso viele russische wie türkische Doppelstaatler.