Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Es ist vollbracht“, kann man heute sagen. Nach knapp einem Jahr liegt der Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der Meisterpflicht im Handwerk auf dem Tisch. Es ging nicht hopplahopp, wie wir das in letzter Zeit bei manchen Gesetzen feststellen mussten, sondern wir haben ein breites Beteiligungsverfahren gehabt. Es sind Gutachten erstellt worden, es ist eine Koalitionsarbeitsgruppe gegründet worden. Ich muss auch mit der Mär aufräumen, dass wir erst angefangen hätten, als der Bundesrat uns dazu aufgefordert hat. Vielmehr stand schon im Koalitionsvertrag, dass wir uns mit dem Thema beschäftigen.
Wir haben den ZDH eingebunden, wir haben den DGB eingebunden, wir haben viele Gespräche mit den Innungen geführt und vor allen Dingen die Anhörung mit allen Gewerken im Ministerium durchgeführt. Ich finde: Mehr geht nicht.
Was war unser Ziel bei diesem Vorhaben? Nicht, den Marktzugang für einige zu begrenzen, sondern – erstens – die Betriebe zukunftssicher zu machen. Dazu hatten wir Gutachten, die tatsächlich belegen: Wenn ein Meister an Bord ist, überlebt der Betrieb eine längere Zeit. Daraus kann man wiederum ableiten, dass die Kunden, also die Verbraucher, natürlich eine längere Bindung an den Betrieb haben, dass der Betrieb dann aber gleichzeitig auch ein Interesse daran hat, eine bestimmte Qualität zu liefern, Auszubildende, also Fachkräfte, heranzuführen und innovativ zu sein, damit er länger am Leben bleibt.
Das zweite Ziel war, das Ganze gerichtsfest zu machen. Wir möchten das nicht nach ein paar Jahren wieder zurückführen, sondern national und im europäischen Kontext über Jahre Beständigkeit sichern. Deshalb haben wir Voraussetzungen festgelegt: Zum einen muss der Beruf sich gewandelt haben, es muss sich schon etwas getan haben; das ist bei vielen Berufen so. Zum anderen muss er gefahrgeneigt sein oder unsere Kulturgüter schützen. Bei zwölf Gewerken traf das zu, bei anderen weniger; die sind nicht wieder in die Anlage A reingekommen. Es sind zum Beispiel stark vertretene Berufe wie der des Fliesenlegers, des Estrichlegers oder des Schilder- und Lichtreklameherstellers, aber auch weniger stark vertretene Berufe wieder reingekommen. Und wie eben schon gesagt: Natürlich gilt für alle anderen der Bestandsschutz.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Meistertitel bzw. die Wiedervermeisterung ist nicht das Allheilmittel; darüber sind wir uns, glaube ich, klar. Attraktivität braucht mehr. Wenn wir Arbeitnehmer fragen: Dann sind das für sie natürlich eine gute Zukunftsperspektive, ein entsprechender Lohn, Urlaub, Freizeit. Wenn wir Arbeitgeber fragen, kommt meist als Antwort: Flexibilität. Ich weiß eine Lösung dafür: Tarifverträge.
Wir müssen den Trend hier stoppen. Im Handwerk sind nur noch 30 Prozent der Betriebe tarifgebunden. Damit liegen wir 20 Prozent unter dem Durchschnitt aller Gewerke, auch über das Handwerk hinaus. Mit Tarifverträgen binden wir nämlich die Fachkräfte von morgen, die im Moment auch vom Handwerk in die Industrie abwandern. Ich möchte an dieser Stelle nicht drohen, aber ich finde: Ankündigungen haben wir in diesem Bereich genug gehört. Es müssen jetzt auch mal Taten folgen. Ansonsten sind wir als Gesetzgeber gefragt und müssen eingreifen; denn gute Arbeit verdient gute Löhne.
Zum Schluss möchte ich mich natürlich auch bei allen bedanken, die mitgewirkt haben. Man hat ganz stark gemerkt: Es geht uns hier um die Sache, nicht um Parteipolitik. Ich würde mir wünschen, dass wir eine Koalitionsarbeitsgruppe zum Thema Tarifbindung gründen. Denn dadurch würden wir die Qualität, die wir fordern und die wir vielleicht schon jetzt verbessern, doppelt so stark verbessern. Bei einer Serie würden wir sagen: Fortsetzung folgt.
Herzlichen Dank.