Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Es geht heute Abend um die Zukunft. Investitionen in Forschung und Entwicklung von heute bedeuten Arbeitsplätze, Wohlstand und Lebensqualität für die Menschen von morgen; denn zukunftsfähige Produkte bedeuten zukunftsfeste Arbeitsplätze. Das gilt insbesondere für unsere Exportnation Deutschland.
Unsere wirtschaftliche Stärke beruht vor allem auf der Fähigkeit, aus Ideen hochinnovative Produkte und Lösungen zu entwickeln. Aber gerade die leistungsfähigen mittelständischen Unternehmen stoßen rasch an Grenzen, wenn es darum geht, aus Ideen durch Forschungsprojekte innovative Produkte zu machen. Manche Innovationen bleiben so leider im Ansatz stecken. Das ist so etwas wie ein doppelter Schaden. Zum einen entstehen keine neuen Arbeitsplätze. Zum anderen wird die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft beeinträchtigt.
Meine Damen und Herren, deshalb ist es ein großer Erfolg, dass wir die jahrelange Diskussion über die steuerliche Forschungsförderung heute zu einem guten Abschluss bringen.
Genau vor 25 Jahren, genau in dieser Woche, bin ich in den Deutschen Bundestag gekommen. Schon 1994 haben wir, so habe ich nachgelesen, über eine steuerliche Forschungsförderung gestritten. Da waren wir, Frau Hessel, mit Ihrer Fraktion in einer Koalition.
– Sie waren damals nicht dabei; das ist klar. Dafür können Sie nichts. – Es ist damals nicht gelungen. Jetzt ist es mit der Großen Koalition gelungen. Das heißt für uns alle: Niemals aufgeben! Das ist die Botschaft für unsere politische Agenda.
Das Gesetz ist gelungen, weil es zielgenau ist. Wir haben da besonders die kleinen und mittleren Unternehmen im Auge. Sie sind ein wichtiges Standbein unserer Wirtschaft, verfügen vielfach aber nicht über eigene Forschungsabteilungen, könnten aber gleichwohl über entsprechende Auftragsvergaben innovative Potenziale heben. Sie können künftig als Auftraggeber einer Auftragsforschung von den neuen Regelungen stark profitieren. Es ist ein hervorragender Weg, dass das letzten Endes zur Vernunft geführt hat, zur Durchsetzung in diesem Gesetz.
So sind wir jetzt in Sachen steuerlicher Forschungsförderung international auf Augenhöhe und wettbewerbsfähig. Dass wir es in zahlreichen Gesprächen geschafft haben, einen möglichst bürokratiearmen und schnellen Weg zur Förderung zu finden, begrüße ich sehr; denn das ist eine wichtige Voraussetzung für eine attraktive Forschungsförderung, die auch wirkt. Vorgesehen ist ein einfaches Verfahren über eine Bescheinigungsstelle, die die F-und-E-Qualität eines Vorhabens bestätigt und nicht wie bisher analysieren muss. Die Förderung wird dann unmittelbar mit der aktuellen Steuerschuld eines Unternehmens verrechnet. Unternehmen, die mit einem Jahresverlust abschließen, erhalten die Fördersumme ausgezahlt. Das gilt insbesondere für Start-up-Unternehmen, die noch keine Gewinne erwirtschaften.
Meine Damen und Herren, wer den ursprünglichen Gesetzentwurf mit dem vergleicht, was jetzt auf dem Tisch liegt, wird erhebliche Unterschiede finden. Das ist ein Ergebnis der intensiven Beratungen in diesem Parlament. Ich glaube, unser Kollege Thomas de Maizière, der die Federführung in den Verhandlungen hat, hat – gemeinsam mit dem Koalitionspartner – ein Lob verdient. Wir machen jetzt den Weg frei für die steuerliche Forschungsförderung.
Herzlichen Dank. Guten Abend.