Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt weit nach Mitternacht, und ich frage mich ernsthaft, ob dieser Zeitpunkt der wichtigen Thematik wirklich angemessen ist. – Nein, ich frage mich nicht mehr; denn die Ausführungen von Herrn Jacobi der AfD haben gezeigt, dass es sehr notwendig ist, auch zu später Stunde über dieses Thema zu sprechen,
und zwar ganz gleich, ob man bei diesem Thema der Gruppe der homosexuellen, bisexuellen, transexuellen Menschen angehört oder nicht.
Ich sage ganz deutlich, verehrte Kolleginnen und Kollegen: So eine gute Sache auf den schnellen Weg zu bringen, wie das die drei Oppositionsparteien FDP, Linke und Grüne machen, tut mir persönlich mit Blick auf die Sache ein bisschen weh.
Ich sage deshalb „weh“, weil ich zwar der tiefen und festen Auffassung bin, dass es notwendig ist, diese Grundgesetzänderung durchzuführen – dies wünscht die Sozialdemokratie seit vielen Jahren –, dazu aber ein großer gesellschaftlicher und parlamentarischer Konsens herbeizuführen ist, der für eine stabile Zweidrittelmehrheit in diesem Hause und im Bundesrat erforderlich ist.
Deshalb die Frage: Um was geht es denn wirklich? Es geht darum, dass Artikel 3 unseres Grundgesetzes zum einen sagt: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Sind sie das aber wirklich? Denn in Absatz 3 wird zum anderen gesagt:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Übrigens: „Heimat und Herkunft“ ist hier aufgeführt; das Diskriminierungsverbot gilt für alle Menschen, die eine Heimat und eine Herkunft haben. Schließlich folgt die Ergänzung: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Ist Ihnen was aufgefallen? Da fehlt doch was! Denn dieser Schutz wird nicht allen Menschen – was eigentlich selbstverständlich sein sollte – gewährt: Schwule, Lesben, Bi- und Transsexuelle, Intermenschen und andere Diversitäten werden nicht genannt. Sie gehören ganz einfach nicht dazu. Wollen wir nicht, dass sie zu diesem Land dazugehören? Doch, sie gehören dazu.
Genau deshalb wiederhole ich seit vielen Jahren gebetsmühlenartig, dass der Marsch des Stolzes, der am 28. Juni 1969 in New York begonnen hat, noch nicht zu Ende ist. Ja, wichtige Marken sind in den vergangenen Jahrzehnten erreicht worden: 1969 die Legalisierung gleichgeschlechtlichen Geschlechtsverkehrs unter Erwachsenen, übrigens ein Erfolg der SPD und von Bundesjustizminister Heinemann,
1994 die Aufhebung des § 175 Strafgesetzbuch, übrigens ein Geschenk der Wiedervereinigung – das dürfen wir in diesen Tagen nicht vergessen –,
2001 die Einführung der Lebenspartnerschaft, übrigens eingeführt durch SPD und Grüne,
2017 die Öffnung der Ehe; auch dies durch Hartnäckigkeit der SPD, und hier darf ich auch die Grünen und die Linke nennen.
Was aber fehlt, ist die Verankerung dieser gewonnenen Rechte im Grundgesetz über den Tag hinaus, und zwar in Artikel 3 Absatz 3 unseres Grundgesetzes, was wir im Übrigen seit vielen Jahren verlangen.
Ich glaube, dass eine Zweidrittelmehrheit mit Unterstützung einer öffentlichen Anhörung und durch intensive Gespräche mit unserem Koalitionspartner zu erreichen ist. Ich glaube daran und möchte für diese Mehrheit im Deutschen Bundestag und im Bundesrat werben. In Bundestag und Bundesrat – da bin ich mir sicher – wird dies auch ohne die Herren und Damen auf der rechten Seite gelingen.
Ich bedanke mich. Ich wünsche noch eine gute Nacht und hoffe, dass wir alle gesund und heil morgen in der Früh wieder anfangen können.