Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jeder Mensch soll sich frei entfalten können – so wie man ist und so wie man fühlt. Niemand darf aufgrund seiner sexuellen Identität diskriminiert werden. Genau diesen Schutz wollen wir im Wortlaut im Grundgesetz festhalten.
Als Gegenargument hat Thorsten Frei von der Union – ich sehe ihn hier nicht, aber er hat sich in der „FAZ“ geäußert – angeführt, eine solche Änderung blähe das Grundgesetz auf und sei ohnehin gar nicht notwendig. Stimmt das? Ich habe einmal nachgeschaut: Das Grundgesetz ist aktuell 23 794 Wörter lang. Eine Erweiterung um weitere 3 Wörter wäre wohl verkraftbar.
Und wenn Sie sich Artikel 3 Absatz 3 anschauen, stellen Sie fest: Da wäre sogar noch ein bisschen Platz.
Oder meinen Sie vielleicht eine angebliche inhaltliche Aufblähung des Grundgesetzes? Entweder sind Sie inhaltlich gegen den Schutz der sexuellen Identität – dann sollten Sie das offen sagen –, oder Sie halten den Schutz auch ohne expliziten Wortlaut bereits für gewährleistet – dann überzeuge ich Sie gerne vom Gegenteil.
Mit meinen 33 Jahren bin ich in einem Land aufgewachsen, in dem das Bundesverfassungsgericht und allmählich auch die Politik dem Schutz von Lesben, Schwulen und bisexuellen Menschen in Deutschland einen hohen Stellenwert einräumen. Das ist leider keine Selbstverständlichkeit. Das war in Deutschland nicht immer so. Noch in den 1950er- und 1970er-Jahren haben die Bundesverfassungsrichter auf Basis desselben Grundgesetzes die strafrechtliche Verfolgung homosexueller Männer gebilligt. Zehntausende Männer wurden inhaftiert, weil sie in den Augen des deutschen Staates eine Person des vermeintlich falschen Geschlechtes liebten. Ein solches Unrecht darf sich nie wiederholen.
Das Grundgesetz schützt die freie Entfaltung der Persönlichkeit, stellt sie aber unter den Vorbehalt des Sittengesetzes, einer Norm also, die dem gesellschaftlichen Wandel unterliegt. Gesellschaftlicher Wandel ist keine Einbahnstraße. Zunehmende Aufklärung und Toleranz sind keine Selbstläufer. Die politische Radikalisierung in Deutschland, aber auch weltweit zeigt, wie zerbrechlich vermeintlich sicher geglaubte Minderheitenrechte eigentlich sind. Politische Stimmungslagen dürfen nicht zur Gefahr für Freiheit und Würde des Einzelnen werden. Spekulieren wir also nicht auf eine hoffentlich wohlwollende Zusammensetzung künftiger Bundesverfassungsgerichte, sondern garantieren wir diesen Schutz der sexuellen Identität im Wortlaut des Grundgesetzes. Daran dürfen wir als Gesetzgeber keinen Zweifel lassen.
Schließen möchte ich mit einer aufrichtigen persönlichen Bitte an die Kolleginnen und Kollegen der Union. Die Frage nach der Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung, wie sie gerade aufgeworfen wurde, ist immer berechtigt. Lassen Sie uns gemeinsam die Ausschussberatung und die Expertenanhörung nutzen, um diese Frage ehrlich zu beantworten. Sie wissen ja, dass auch die FDP-Fraktion früher in dieser Frage eine andere Position vertreten hatte. Tun Sie es meiner Fraktion gleich, und lassen Sie sich ohne Scheuklappen von besseren Argumenten überzeugen.
Wir leben in Zeiten, in denen eine politische wie gesellschaftliche Mehrheit die Würde und Freiheit des Einzelnen erkennt und achtet. Solche Jahre sollte man nutzen, um den Wortlaut des Grundgesetzes für stürmischere Zeiten zu wappnen. Sie haben es in der Hand, ob sich die kommenden Generationen homo- und bisexueller Menschen in Deutschland zweifelsfrei auf das Grundgesetz verlassen können. Seien Sie sich dieser Verantwortung bewusst.