Vielen Dank für die Frage. – Zum Ersten muss der Ursprungsnachweis geführt werden. Derjenige, der solche Waren bei uns veräußert, muss die Ursprungszeugnisse – ich nenne das jetzt einmal untechnisch so – ja vorlegen können. Zum Zweiten muss dann auch eine Verifizierung stattfinden. Das ist eine Aufgabe der Länderbehörden. Ich werde gerade dieses Thema zum Gegenstand der Nationalen Präventionskonferenz am kommenden Montag machen.
Hier geht es nicht nur um Tierseuchenbekämpfung, sondern auch um Verbrauchervertrauen. Ich denke, dass wir uns alle in den letzten Tagen bewusst geworden sind, dass man solche Befürchtungen nicht zur Seite schieben kann. Wir müssen auch im Binnenmarkt der Europäischen Union das höchstmögliche rechtlich zulässige Maß an Überblick und Kontrolle behalten bzw. erwerben.
Damit hat das Wort zu sonstigen Themen der heutigen Kabinettssitzung der Kollege Protschka, AfD.