Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Linke steht für eine strikte Begrenzung von Waffen. Weniger Waffen bedeuten mehr Sicherheit,
schlicht und ergreifend schon deshalb, weil mit Waffen, die nicht im Umlauf sind, kein Verbrechen begangen werden kann. Das macht uns bei Waffenproduzenten und Waffenfreunden naturgemäß nicht beliebt, aber ich sage auch: Das halten wir aus. Der Schärfung des Waffenrechts stehen wir daher grundsätzlich aufgeschlossen gegenüber.
Es gibt an dem konkreten Gesetzgebungsvorhaben jedoch berechtigte Kritik.
Das Waffenrecht ist kaum mehr verständlich und schwer nachvollziehbar, und dies vor allem für viele Bürger und Bürgerinnen. Deutlich wird dies an der Bedürfnisprüfung. Die Behörden – da gehen wir d’accord – sollen prüfen können, ob jemand seine Waffe überhaupt noch benötigt. Jedoch vermittelt der Gesetzentwurf auch nach den Änderungen nicht ausreichend, in welchem Umfang die Besitzer diesem Anspruch nachkommen sollen. Das war der Grund für die vielen lauten Beschwerden der Schützen und Jäger. Was geklärt werden muss, ist: Der Bedürfnisnachweis für den Waffenbesitz muss immer auch nach zehn Jahren vorgelegt werden. Dabei bleiben wir, und das ist richtig. Der Staat muss nachvollziehen können, welche Waffen sich in wessen Händen befinden und warum.
Der damit verbundene Aufwand für alle Beteiligten ist notwendig; er darf sich nicht auf den Zeitpunkt der Waffenanschaffung beschränken.
Meine Damen und Herren, ein wesentlicher Widerspruch: Die Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist weder notwendig, noch macht sie unsere Gesellschaft sicherer.
Bundeskriminalamt, Bundespolizei und Zoll haben in den vergangenen Jahren zwölfmal so oft wie der Verfassungsschutz beim nationalen Waffenregister nachgefragt.
Das können Sie nachlesen. Dass der Inlandsgeheimdienst Gefahren aufdeckt, wenn es eine Regelanfrage gibt, ist ein Trugschluss. Er wird weiterhin nach eigenen Interessen – das macht er, weil er ein Geheimdienst ist – entscheiden, welcher Nazi seine Waffe behalten kann und welcher nicht. Ein Tatverdächtiger im Zusammenhang mit dem Mord an Walter Lübcke hatte eine waffenrechtliche Erlaubnis mit ausdrücklicher Billigung des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen.
– Das können Sie überall nachlesen.
Kritische Regelungslücken sehen wir weiterhin bei dem legalen Verkauf bestimmter Waffenteile und von Munition sowie bei Ausnahmegenehmigungen für Auslandssportschützen. Deswegen werden wir uns in der Summe bei der Abstimmung über den Gesetzentwurf enthalten.
Wem schuldet der Gesetzgeber eigentlich, etwas zu tun? Ich sage: den Hinterbliebenen des in Georgensgmünd erschossenen Polizisten und der Familie von Walter Lübcke und nicht der Lobby von Waffenherstellern und Waffenliebhabern.