Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Denn die einen sind im DunklenUnd die anderen sind im Licht.Und man siehet die im LichteDie im Dunkeln sieht man nicht.
Das sind die letzten Zeilen der „Dreigroschenoper“ von Bertolt Brecht, in den 20er-Jahren uraufgeführt. Diese Aussage trifft leider auch heute noch auf Menschen zu, zumindest bezogen auf Wohnungslose; denn wenn wir über wohnungslose Menschen reden, dann liegt noch vieles im Dunkeln.
Wie viele Menschen sind überhaupt davon betroffen, dass sie über keinen Wohnraum verfügen? Wie viele befinden sich in dieser überaus schwierigen Situation, sowohl finanziell als auch sozial als auch menschlich? Wie viele leben auf der Straße, wie viele in Einrichtungen? Wie viele Couch-Surferinnen und Couch-Surfer gibt es? Das ist ein beschönigender Begriff für Menschen, die zwar keinen eigenen Wohnraum haben, aber von Couch zu Couch, von Freunden zu Bekannten, zu Familienangehörigen wechseln. Wie viele Männer sind betroffen, wie viele Frauen, wie viele Kinder, wie viele kleine Kinder, wie viele Heranwachsende? Wie leben diese Menschen?
Bisher sind wir auf Schätzungen der BAG Wohnungslosenhilfe angewiesen, denen ich an dieser Stelle einen herzlichen Dank aussprechen möchte für ihre Arbeit.
Sie kommt in einer Stichtagszahl für 2018 zu der Schätzung, dass etwa 542 000 Menschen von Wohnungslosigkeit betroffen sind in diesem reichen Land; 67 Prozent davon sind Männer, 25 Prozent Frauen und 8 Prozent Kinder. Eine aktuelle Studie des BMAS, die Kommunen und Träger dazu befragt hat, kommt für Mitte 2018 zu Schätzungszahlen zwischen 313 000 und 337 000. Fest steht also: Erstens wissen wir es nicht genau, und zweitens sind es viel zu viele.
Es ist für mich ein Armutszeugnis, dass es noch keine Statistik gibt. Ich finde es deshalb sehr gut, dass die Bundesregierung, nachdem das Problem im letzten Armuts- und Reichtumsbericht deutlich angesprochen worden ist, zunächst den Kontakt mit den Ländern gesucht hat und jetzt einen Gesetzentwurf vorlegt. Wir bringen mit diesem Gesetzentwurf ein wenig Licht ins Dunkel, nämlich in Bezug auf diejenigen Menschen, die wohnungslos sind und in Einrichtungen untergebracht sind bzw. diese zur Übernachtung in Anspruch nehmen. In einer Stichtagsregelung wird erfasst werden, wie viele Menschen in Deutschland davon betroffen sind. Klar ist auch: Der Gesetzentwurf wird zunächst noch vieles im Dunkeln lassen; aber ein Teil des Bildes wird uns klarer vor Augen treten und gibt uns eine gute Grundlage, zu bewerten, wie groß das Problem ist.
Eine jährliche Statistik würde sicherstellen, dass wir Entwicklungen früher sehen und natürlich, Herr Kollege, besser darauf reagieren könnten.
Ich könnte mir noch eine ganze Menge mehr vorstellen, um Licht in das Dunkel zu bringen, nicht um die Leute ans Licht zu zerren, sondern um das Problem aufzuhellen, um es klarer zu sehen, etwa bezüglich der Menschen, die auf der Straße leben und Übernachtungseinrichtungen nicht in Anspruch nehmen, entweder weil sie es nicht wollen oder weil sie es nicht dürfen oder können. Was ist mit den Menschen, die von Wohnungslosigkeit bedroht sind? Was ist mit Menschen, die als Couch-Surfer keinen festen Wohnsitz haben und hier und dort Unterschlupf bekommen? Wenn es dazu keine guten statistischen Möglichkeiten gibt, um kurzfristig darauf zu regieren, dann gewinnt für mich die Begleitforschung noch einmal an großer Bedeutung; sie ist in § 8 des Gesetzentwurfs auch vorgesehen und würde dazu beitragen, das Bild deutlicher zu machen.
Ich freue mich auf die Anhörung und die Gesetzgebung. Es ist nur ein kleines Gesetz, aber ich hoffe, ein kleines Gesetz mit einer großen Wirkung, das dazu beiträgt, dass wir diese Gruppe deutlicher wahrnehmen und damit ihre Probleme ernster nehmen und sie auch angehen.
Vielen Dank.