Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Einen wunderschönen guten Morgen!
– Ja, Mahlzeit. – Ich habe einige Jahre in der Kurzzeitpflege gearbeitet, und ich weiß, wie schwierig es ist, wenn man dringend einen Platz für die Kurzzeitpflege benötigt. Leider kann die Kurzzeitpflege häufig nicht in Anspruch genommen werden, zum einen, weil es kaum Kurzzeitpflegeplätze gibt, zum anderen, weil man sich als Angehöriger durch einen Dschungel von Formalitäten kämpfen muss. An dieser Situation muss sich dringend etwas ändern.
Sehr geehrte Frau Staatssekretärin, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, dass wir alle hier gut zusammenarbeiten müssen. Ich stehe auf alle Fälle mit all meiner Energie bereit, und davon habe ich ganz, ganz viel.
Es gibt Situationen, in denen für kurze Zeit eine stationäre Betreuung erforderlich ist. Ein stationärer Aufenthalt überbrückt die Zeit für die Angehörigen, die die Pflegebedürftigen sonst betreuen, weil sie selbst erkrankt sind oder dringend eine Auszeit von der Pflege benötigen.
Die Kurzzeitpflege macht in vielen Fällen die häusliche Pflege überhaupt erst auf Dauer möglich. Zwar wurde die Kurzzeitpflege durch einige Reformgesetze der letzten Jahre ausgeweitet und flexibilisiert, nur: Die Nachfrage steigt kontinuierlich an, allein im Zeitraum zwischen 2011 und 2015 um rund 35 Prozent. Aber die Zahl der Plätze, die zur Verfügung stehen sollten, ist zurückgegangen.
Außerdem ist wichtig: Pflegebedürftige müssen den erforderlichen Kurzzeitpflegeaufenthalt finanzieren können. Die geforderten Maßnahmen zum Ausbau der Kurzzeitpflege verursachen Kosten. Diese dürfen aber nicht zulasten der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen gehen.
Deshalb ist es dringend erforderlich, den Leistungsbetrag entsprechend zu erhöhen. Wir wollen die Leistungen, die pflegende Angehörige entlasten, zu einem jährlichen Entlastungsbudget zusammenfassen. Dieses muss flexibel in Anspruch genommen werden können. Dazu gehört der Anspruch auf Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege.
In der Kurzzeitpflege besteht ein höherer Pflegeaufwand aufgrund des spezifischen Bedarfs der zu Pflegenden und auch ein höherer Verwaltungs- und Organisationsaufwand für die Einrichtungen aufgrund des häufigen Wechsels. Ebenso entstehen höhere Kosten aufgrund der schwankenden Auslastung der Belegung. Diese Kosten dürften aber nicht nur die Pflegeversicherungen tragen. Die Bundesländer müssen ihre Verantwortung zur Investitionskostenförderung bei der Kurzzeitpflege stärker wahrnehmen, liebe Opposition,
und damit Anreize für neue Anbieter schaffen. Vielerorts haben sich die Bundesländer aus der öffentlichen Förderung der Einrichtungen zurückgezogen. Investitionskosten werden derzeit hauptsächlich von den Pflegebedürftigen, ihren Angehörigen oder Sozialhilfeträgern bezahlt. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Kurzzeitpflege auf eine wirtschaftlich tragfähige Struktur zu stellen, um besonders auch die Angehörigen zu unterstützen, damit dieser Anspruch leichter wahrgenommen werden kann. – Ich glaube, ich muss zum Ende kommen.