Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Kollegin Skudelny, ist Ihnen aufgefallen, wer gerade frenetisch Beifall geklatscht hat bei Ihrem Beitrag?
Zum Thema Wissenschaftlichkeit. Seit dem Jahr 2003 läuft das erste Verfahren gegen Deutschland wegen mangelnder Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie.
Das heißt, 2017 war es allerhöchste Eisenbahn, dass wir zu einem Kompromiss kommen. Nach harten Verhandlungen und nach langem Ringen haben wir einen Kompromiss gefunden, der postwendend von der EU-Kommission zurückgegeben wurde. Das heißt, es geht gar nicht darum, was 2017 in Kraft trat. Vielmehr geht es einzig und allein darum: Was wird in der Wasserrahmenrichtlinie gefordert? Der Eintrag von Nitrat in den roten Gebieten ist schlicht nicht zu leugnen.
Die niedersächsischen Behörden sind der Frage nachgegangen: Woher kommen diese Einträge? Und ja, es gibt auch Einträge, die nicht von der Landwirtschaft stammen. Die Behörden haben ermittelt: 8 Prozent kommen aus Kläranlagen und Klärwerken der Kanalisation, und nur lediglich 92 Prozent stammen aus landwirtschaftlichen Einträgen ins Gewässer. Fragen Sie sich selbst, wo wir den Hebel ansetzen müssen.