Danke, Frau Kollegin. – Sie haben gerade über die berechtigten Interessen geredet. Deshalb muss ich Sie einmal fragen: Wie gehen Sie eigentlich mit dem Recht auf Gesundheit um? Wir alle sind da in der Pflicht. Die Politik hat da eine Verpflichtung. Wir haben international unterschrieben, zum Beispiel in der Kinderrechtskonvention, dass wir uns darum bemühen werden, eine Lebenssituation zu schaffen, die Kinder bestmöglich gesund hält. Das ist rechtlich gesehen kein Recht, das man abwägen kann. Wie passt das in Ihr System, bei dem Sie – jetzt allgemein formuliert – berechtigte Interessen der Konsumenten berechtigten Interessen der Landwirte gegenüberstellen?
Zweiter Teil meiner Frage: Ist Ihnen aufgefallen, dass es auch das berechtigte Interesse von Landwirten auf Gesundheit gibt? Wir haben immer mehr Hinweise darauf, dass die Anwendung von Glyphosat Krebs auslöst.
Zum Beispiel gibt es in Kalifornien eine große Gruppe von Landwirten, die das Non-Hodgkin-Syndrom haben.
Sie sagen, dass es durch Glyphosat ausgelöst wurde, und klagen. Es ist ein großes Gerichtsverfahren, das da läuft.
An der Stelle wird Monsanto – davon gehe ich einmal aus – wahrscheinlich verlieren.
Also: Wo bleibt bei Ihrer These die Gesundheit der Landwirte?