Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In den letzten Monaten war ein erheblicher Migrationsdruck aus der Türkei zu verzeichnen. Im vergangenen Jahr sind etwa 60 000 Migranten aus der Türkei auf die griechischen Inseln gekommen. Die Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr nahezu verdoppelt. Das ist ein Faktum, das wir zunächst zur Kenntnis nehmen müssen. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass sich etwa 42 000 Migranten auf den griechischen Inseln befinden. Und ja, es ist richtig: Die Zustände dort sind prekär, und sie drohen unhaltbar zu werden.
Insofern gibt es einen Handlungsdruck; das möchte ich ganz ausdrücklich zugestehen.
Was überhaupt nicht geht – lassen Sie mich das als Vorbemerkung sagen –, ist, so zu tun – und das tun die Antragsteller –, als würde Deutschland seiner humanitären Verantwortung nicht gerecht werden. Das ist falsch.
Schauen Sie sich die Zahlen an: Seit 2015 haben wir 1,8 Millionen Asylantragsteller in Deutschland aufgenommen. Das sind mehr als 41 Prozent in diesem Zeitraum, bezogen auf die ganze Europäische Union. Allein im Jahr 2016 hat Deutschland mehr Asylbewerber aufgenommen als alle anderen 27 EU-Länder zusammen. Seit 2015 hat unser BAMF etwa 1 Million Schutztitel ausgereicht. Insofern ist eines vollkommen klar: Deutschland lässt weder Griechenland noch Italien allein, und wir lassen auch keine Kinder auf den griechischen Inseln im Stich; das möchte ich als Vorrede einfach mal sagen. Ich glaube nicht, dass wir uns nachsagen lassen müssen, unserer humanitären Verantwortung nicht gerecht zu werden.
Lassen Sie mich an dieser Stelle zu dem konkreten Vorschlag in diesen Anträgen Folgendes sagen
– ich würde zunächst einmal versuchen, den gedanklichen Schluss zu ziehen; vielleicht erübrigt sich dann ja die Frage –:
Zunächst einmal ist klar – das hat Max Weber in seinem großen Essay „Politik als Beruf“ so beschrieben –, dass es beim politischen Tun nicht nur auf die Gesinnung ankommt, sondern letztlich auch darauf, die Folgen des eigenen Handelns in die moralische Gesamtbewertung einzubeziehen. Wenn ich mir die Folgen anschaue, die eine solche Ad-hoc-Aufnahme von Flüchtlingskindern von den griechischen Inseln hätte, dann muss ich sagen, dass die Folgen nicht verantwortbar sind.
Insbesondere ist dieser Weg nicht verantwortbar, wenn man ihn als nationalen Alleingang ausgestaltet, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das ist ein ganz entscheidender Punkt.
Was wäre nämlich das Signal? Das Signal wäre, dass man nur irgendwie die griechischen Inseln erreichen muss, dann wird man nach einiger Zeit auch das europäische Festland erreichen. Das würde neue Pull-Faktoren auslösen. Vor allen Dingen würde das das Türkei-EU-Abkommen ad absurdum führen, doch das ist ein ganz wesentlicher Pfeiler unseres Konzepts „Ordnen, Steuern und Begrenzen“. Deshalb geht das nicht.
Damit würde man im Ergebnis die Situation auf den griechischen Inseln nicht verbessern, sondern nur noch viel unmöglicher machen.
Deswegen kommt es auf Folgendes an: Wir müssen mithelfen, damit sowohl die Türkei als auch Griechenland angemessen unterstützt werden können.
Bei der Türkei kommt es darauf an, dass genügend Mittel für eine menschenwürdige Unterbringung vorhanden sind, darüber hinaus aber auch irreguläre Ablandungen verhindert werden. Und bei Griechenland kommt es darauf an, dass neben der humanitären Unterstützung die Asylverfahren dort beschleunigt werden. Und wenn am Ende eine Ablehnung steht, muss auch eine Rückführung in die Türkei erfolgen. Sonst kann das EU-Türkei-Abkommen nicht funktionieren. Genau darum geht es. Dafür setzt sich die Bundeskanzlerin ein. Dafür setzt sich der Bundesinnenminister ein: in Griechenland und in der Türkei. Wir lassen dem auch ganz konkretes Handeln folgen.