Ich würde jetzt erst mal fertig machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, was uns weitergebracht hat – Sie haben dem leider nicht zugestimmt, aber es hat uns weitergebracht –, sind die gesetzlichen Maßnahmen, die bereits ergriffen worden sind.
Erstens. Die Bundesregierung hat auf die Cum/Ex-Problematik sofort reagiert. Dadurch sind diese Geschäfte in Deutschland nicht mehr möglich.
Zweitens. Neben dieser notwendigen Reaktion auf die Cum/Ex-Fälle war die Bundesregierung auch schnell bei der Sache, wenn es um neue Fälle und neue Modelle ging, um auch diese für die Zukunft auszuschließen.
Drittens. Es erfolgte eine lückenlose Aufklärung im Untersuchungsausschuss.
Es ist auch dort festgestellt worden, dass die Verwaltung und die Bundesregierung richtig gehandelt haben; und es wird denjenigen der Prozess gemacht, die diese Geschäfte auf den Weg gebracht haben. Die Bundesregierung hat mit dem Jahressteuergesetz 2007 die ersten Maßnahmen ergriffen. Als die Bundesregierung gemerkt hat, dass es auch internationale Zusammenhänge gibt, hat sie sofort gehandelt, mit einem BMF-Schreiben des Jahres 2009. Mit dem Jahressteuergesetz 2011 bzw. 2012 ist das Kapitalertragsteuer-Abzugsverfahren neu geregelt worden.
Und weil Sie immer Cum/Cum und Cum/Ex vermischen: Cum/Cum – hat der Kollege Güntzler ja gesagt –: Mit der Einführung des § 36a Einkommensteuergesetz sind auch diese Modelle weg, seit 2016. So haben wir eine Vielzahl von Gesetzen auf den Weg gebracht, in einer Vielzahl von unterschiedlichen Gesetzgebungsverfahren, ob es die Anzeigepflichten sind oder anderes.
Aber Sie haben, glaube ich, keinem einzigen Gesetz, mit dem wir den Missbrauch bekämpfen, keinem einzigen Gesetz, mit dem wir genau gegen diese Steuerbetrügereien Cum/Ex und andere vorgehen, zugestimmt.
Das gehört nämlich auch zur Wahrheit: Hier fordern Sie, man sollte etwas tun. Wir tun es. Und Sie stimmen alle nicht zu.
Deswegen will ich sagen: Ihre Anträge sind abzulehnen. Es ist erledigt, es ist aufgearbeitet. Jetzt geht es den prozessualen Weg, jetzt müssen die Gerichte entscheiden. Aber nach der jetzigen Steuergesetzgebung in Deutschland ist so etwas nicht mehr möglich.
Und sollten neue Entwicklungen „auf den Markt kommen“, werden wir selbstverständlich als Gesetzgeber sofort reagieren und diese Steuermodelle abstellen. Noch einmal: Jeder, der in Deutschland Steuern hinterzieht, wird von uns verfolgt und wird von uns gesetzlich so behandelt, dass er die notwendige Strafe dafür bekommt.
Herzlichen Dank.