Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Besuchertribüne und vor den Bildschirmen! Der vorliegende Antrag „Sparer schützen, Vermögensaufbau und Altersvorsorge fördern“ ist ein regelrechter Rundumschlag
zu den aktuellen Fragestellungen der europäischen und nationalen Finanzpolitik.
Wenn wir derzeit nicht die fünfte Jahreszeit, also Karneval, feiern würden, so könnte man meinen, dass sich die FDP schon wieder in der Adventszeit wähnt,
in der man seine Wunschliste schreibt.
Von der geldpolitischen Präzisierung des EZB-Mandates über die korrekte Errechnung der Inflationsrate, die Verhinderung der europäischen Einlagensicherung, die Stärkung der Aktienkultur und Altersvorsorge in Deutschland bis hin zur Evaluierung der Anlegerinformation reicht diese Wunschliste.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, bei vielen dieser Wünsche bleiben Sie leider oberflächlich und stellen lieber populäre Forderungen zur Schau,
als konkret zu werden. Auf zwei Punkte Ihres Papieres möchte ich in der Kürze der Zeit jedoch genauer eingehen, da diese das wichtige Politikfeld der Altersvorsorge betreffen: erstens die Stärkung der Aktienkultur im aktuellen Niedrigzinsumfeld und zweitens die geplante Übertragung der Beaufsichtigung von freien Finanzanlagenvermittlern und Honorarfinanzanlagenberatern auf die BaFin.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir alle müssen seit einigen Jahren mit sinkenden Zinsen leben. Die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank und die demografisch bedingte Zunahme der Sparaktivitäten haben das Kapitalangebot ständig anwachsen lassen. Infolgedessen sanken die Zinsen auf bisher unbekannte Tiefstände, und dies wird auf absehbare Zeit auch leider so bleiben. Das ist vordergründig gut für die öffentliche Hand, weil niedrige Zinsen den Schuldendienst entlasten. Die Niedrigzinspolitik belastet aber in immensem Ausmaß die Sparerinnen und Sparer in unserem Land. Inflationsbereinigt frisst dies sogar an der Substanz der Ersparnisse, da die meisten Bürger hohe Bestände auf ihren laufenden Konten verwalten.
Die Erzielung einer vernünftigen Rendite bei festverzinslichen Anlagen ist nahezu unmöglich und führt zu massiven Herausforderungen für die gesamte Finanzbranche.
Folgerichtig sollten wir als Politik die richtigen Anreize zur Förderung der Vermögensbildung in Immobilien und Aktien setzen.
Die Koalition hat in den letzten Monaten bereits wichtige Impulse zur Vermögensbildung auf den Weg gebracht: Wir haben das Baukindergeld eingeführt und ermöglichen damit vielen Familien den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie.
Und wir haben die Wohnungsbauprämie deutlich verbessert. In Kürze werden also mehr Menschen mit höheren Prämiensätzen bei der Eigenkapitalbildung zum Erwerb von Wohneigentum gefördert – ein wichtiger, um nicht zu sagen der wichtigste Baustein einer guten privaten Altersvorsorge.
Doch müssen wir auch gute Rahmenbedingungen für das Wertpapiersparen zur Altersvorsorge schaffen. Das bedeutet, dass wir eine zusätzliche Belastung von Aktienkäufen im Rahmen der Altersvorsorge, wie in der aktuellen Diskussion zur Finanztransaktionsteuer, vermeiden müssen.
Es ist eben zu kurz gedacht, dass bei einem beispielsweise 30-jährigen Sparvorgang in Investmentfonds nur einmal eine Steuer in Höhe von 0,2 Prozent anfallen und diese nicht weiter ins Gewicht fallen würde. Richtig ist vielmehr, dass Investmentfonds und damit auch fondsgebundene Lebensversicherungen ihr Anlageportfolio mehrfach innerhalb eines Jahres umschichten, um gute Erträge für die Anleger zu erwirtschaften, und somit mehrfach diese Steuer entrichten müssten – Kosten, die am Ende der Sparer zu tragen hätte und die die Bildung von Altersvorsorgevermögen schmälern würden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir wollen, dass die Bürger unseres Landes mehr vorsorgen und diese Vorsorgeentscheidung auch an den Renditechancen ausrichten sollen, dann darf die Altersvorsorge nicht zusätzlich steuerlich belastet werden.
Im Koalitionsvertrag haben wir die Einrichtung einer Rentenkommission vereinbart, die sich parteiübergreifend unter Einbeziehung von Wissenschaft und Sozialpartnern mit der Herausforderung einer nachhaltigen Sicherung und Fortentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung und der beiden weiteren Rentensäulen befasst. Ohne den Ergebnissen dieser Kommission vorgreifen zu wollen – eines dürfte aus Sicht der Union klar sein: Wir müssen die betriebliche und die private Altersvorsorge stärken und werden konkrete Verbesserungen zu den geförderten Altersvorsorgeprodukten auf den Weg bringen.
Dies betrifft sowohl die Anpassung von Förderbeträgen als auch die stärkere Berücksichtigung von Anlagen in Aktien. So sollten die Sparer in Zukunft selber entscheiden, ob sie eine Beitragsgarantie im Rahmen eines geförderten Zulagenproduktes vereinbaren wollen oder eben nicht, um dadurch die Anlage in Aktien zu ermöglichen.
Die Altersvorsorge ist mit den drei Säulen und den vielfältigen Produkten am Markt für viele Menschen unübersichtlich, ja manchmal sogar ein Buch mit sieben Siegeln.
Dem wollen wir abhelfen und eine übersichtliche Plattform schaffen, die dem Einzelnen jederzeit einen Überblick über seine individuelle Vorsorgesituation gibt.
Dies ist zugegebenermaßen eine riesige technische Herausforderung, aber wir begrüßen ausdrücklich die Initiative des BMAS, eine säulenübergreifende Renteninformation einzuführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine solche Altersvorsorge bedarf einer soliden Beratung. Annähernd 40 000 freie Finanzanlagenvermittler und Honorarfinanzanlagenberater tragen tagtäglich dazu bei, dass unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger gute Vorsorgeentscheidungen treffen. Die Beaufsichtigung dieser Berater und Vermittler geschieht seit Jahren durch die Gewerbeämter sowie durch die Industrie- und Handelskammern in den Ländern.
Sie prüfen vor der Erlaubniserteilung die fachliche und persönliche Befähigung der Vermittler und fordern ohne Ausnahme von jedem Vermittler im Rahmen der Finanzanlagenvermittlungsverordnung einen jährlichen Prüfungsbericht ein. Dies geschieht dezentral, kostengünstig und lückenlos.
Bei einer schrittweisen Übertragung dieser Aufsicht auf die BaFin muss man tatsächlich die Frage nach dem Mehrwert
und der damit verbundenen Bürokratie sowie der zusätzlichen Kosten stellen.
Wir als Union wollen weiterhin die Vielfältigkeit in der Altersvorsorgeberatung ermöglichen und gleichzeitig eine Aufsicht im Sinne des Verbraucherschutzes. Eine teilweise Übertragung der Aufsichtskompetenz auf die BaFin, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, sollte sich meines Erachtens auf die Einhaltung des Prüfungskataloges der dezentralen Aufsichtsbehörden beschränken.
Die operative Begleitung und Beaufsichtigung der Vermittlungsaktivitäten könnte dadurch in den bewährten Händen der Gewerbeämter und IHKs verbleiben. Die BaFin würde hingegen den Qualitätsstandard dieser Aufsicht gewährleisten – ein Aspekt, den wir im Kreise der Koalition, aber selbstverständlich auch gerne mit allen anderen Fraktionen beraten wollen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, Sie sprechen in Ihrem Antrag viele wichtige Aspekte zur Förderung der Altersvorsorge an.