Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in der Tat ein Sammelsurium an Vorschlägen vom Steuerrecht bis zur EZB-Zinspolitik, eine Art Schrotschuss für die Galerie.
Es hat leider wenig Substanz. Man kann nicht alle elf Punkte behandeln, sondern nur ein paar Andeutungen machen.
– Ja, ich gebe mir Mühe.
Zum Thema Steuern: Abschaffung des Solidaritätszuschlags – völlig neue Idee, ganz originell, das hat noch niemand beantragt. Sie gestatten mir, das Thema damit schon abgehandelt zu haben.
Anpassung des Sparerpauschbetrags an die allgemeine Preisentwicklung. Wunderbar! Wir haben, glaube ich, 10 oder 20 Indexierungsanträge für alle Freibeträge. Wir müssen dann auch die Pauschbeträge, die Pauschalen und neben den Freibeträgen natürlich auch den Tarif indexieren. Das wäre eine Lösung, und das hätte Hand und Fuß. Jetzt nur den Sparerpauschbetrag herauszugreifen, macht keinen Sinn.
Freistellung der Kursgewinne: Wer mit Aktien spekuliert, der soll für die Wertveränderung Steuern zahlen; die anderen sollen das nicht. Ja, das ist eine gute Idee. Sie wollen die Spekulationsfrist aber erst nach fünf Jahren enden lassen. Wir hatten schon mal eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Auch das ist also nicht besonders anspruchsvoll.
Keine Finanztransaktionsteuer auf Aktien: Ja, das ist richtig. Der Entwurf der Bundesregierung trifft die völlig Falschen, nämlich den langfristig haltenden Anleger und nicht die Spekulanten. Die Spekulanten hatten etwas mit der Finanzkrise zu tun; diese trifft die Steuer gar nicht. Das ist in der Tat totaler Dilettantismus.
Negative Einlagezinsen: Das ist ein pikanter Punkt, klar. Die negativen Einlagezinsen sind negative Einkünfte aus Kapitalvermögen und müssen systematisch abgezogen werden; so systematisch, wie es gerade und krumme Zahlen gibt. Trotzdem hat der Bundesfinanzminister am 27. Mai 2015 einen Erlass an alle Welt geschickt – ich zitiere –:
Behält ein inländisches Kreditinstitut negative Einlagezinsen für die Überlassung von Kapital ein, stellen diese negativen Einlagezinsen keine Zinsen i. S. von § 20 Absatz 1 Nummer 7 EStG dar ...
Meine Damen und Herren, das ist eine Sünde wider den Geist. Das ist völlig absurd, ist mit Sicherheit verfassungswidrig. Ich hoffe, es wird geklagt. Diese Torheit muss in dem Fall dem Anwender – sprich: dem Bundesfinanzministerium, das es im Moment steuern kann – über das Verfassungsgericht ausgetrieben werden.
Die Europäische Union – jetzt sind wir bei der Europäischen Union –, meine sehr verehrten Damen und Herren: Das ist ganz sensationell. Da sagen Sie, die Einführung einer europäischen Einlagensicherung sei keine gute Idee, man müsse eben die deutschen Kreditinstitute und ihre Sicherungsinstrumente schützen. Dazu haben wir in der Tat Anträge gestellt. Die haben Sie alle abgelehnt. Ja, wir sind gegen EDIS. Ja, wir glauben, dass Europa eine Selbstverantwortung der Staaten braucht und nicht die Poolung von Risiken. Völlige Übereinstimmung: völlig untaugliches Vorgehen.
Die EZB – das ist besonders delikat –: Man beklagt die ultralockere Geldpolitik. Sie kritisieren die mittelbare Staatsfinanzierung durch Anleihekäufe. Sie rügen eine Vermischung von auftragsgemäßer Geldpolitik und nationalstaatlichen Interessen. – Gut gebrüllt, Löwe. Alles richtig! Aber wo ist die Lösung?
Als Lösung schreiben Sie – Zitat –: „… eine Initiative anzustoßen, das geldpolitische Mandat der EZB zu präzisieren …“. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wie geht das? Entweder machen wir eine Dienstanweisung an die EZB. Das geht nicht, weil sie bekanntlich unabhängig ist.
Oder wir ändern die Verträge. Wer ist bereit, die Verträge zu ändern? Ich weiß nicht, wo Sie da eine konzeptionelle Idee entwickelt hätten. Das wäre schön gewesen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Ich denke, wir werden uns mit dem Thema weiter befassen. Aber mit dieser Streumunition wird der Krieg nicht zu gewinnen sein.
Herzlichen Dank.