Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Vorredner haben bereits darauf hingewiesen: Das Bundesverfassungsgericht hat uns mit der Entscheidung vom März 2019 beauftragt, die Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien zu ermöglichen. Seine Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht – hier sollten die Damen und Herren aus den Oppositionsreihen durchaus mal die Ohren spitzen – mit einer unverhältnismäßigen Ungleichbehandlung der Kinder – wohlgemerkt: der Kinder, nicht der adoptionswilligen Eltern – begründet. Dies war notwendig, und daher bin ich froh, im Anschluss für einen Gesetzentwurf zu stimmen, der das Wohl der Kinder im Blick hat. Das ist nicht nur die Grundlage des Urteils, sondern auch die Grundlage, die für das Ergebnis einer jeden Adoption als solcher ausschlaggebend ist: das Kindeswohl, Frau Helling-Plahr.
Folglich muss das Kindeswohl auch der maßgebliche Faktor bei der Frage sein, inwieweit eine Adoption über die gesetzliche, über die höchstrichterliche Grundlage hinaus zugelassen wird. Kontinuität und Stabilität sind dabei das Fundament für eine Lebenssituation, in der sich ein Kind gut entwickeln kann. Das sind wir den Kindern schuldig – nicht den Paaren, wohlgemerkt; das muss man dazu sagen. Es ging dabei absolut nicht um die mögliche Benachteiligung nichtehelicher Lebenspartner und auch nicht um sonstige Formen des gesellschaftlichen Zusammenlebens. Es gibt nun einmal keinen Rechtsanspruch auf ein Kind.
Die Ehe übrigens – meine Damen und Herren, das können Sie auch schon in den Leitsätzen zum Beschluss des Verfassungsgerichts nachlesen – kann dabei sehr wohl – –
– Frau Kollegin Helling-Plahr hätte eine Frage.