Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben gerade von unserem Grünenkollegen Herrn Kekeritz eine flammende Rede für ein Lieferkettengesetz gehört.
– Das habe ich mir gedacht. – Das hört sich ja auch ganz schön an, was Sie da erzählt haben, Herr Kekeritz: Wenn wir erst mal ein Lieferkettengesetz haben, dann wird alles gut;
dann gibt es keine Menschenrechtsverletzungen und auch keine Umweltzerstörung mehr.
Liebe Grüne, ob Sie es glauben oder nicht – ich hoffe, dass Sie auch zuhören wollen –: Auch wir von der Unionsfraktion haben den klaren Wunsch, die Menschenrechtslage und die Umweltsituation in den Schwellen- und Entwicklungsländern zu verbessern.
Aber ein Lieferkettengesetz, wie Sie es sich vorstellen, wird das Gegenteil von dem bewirken. Es wird unseren deutschen Mittelstand verunsichern, in Schwellen- und Entwicklungsländern zu investieren.
Es wird unsere Unternehmer vermehrt davon abhalten, Zwischenprodukte aus diesen Ländern zu beziehen. Und es wird ausgerechnet jene Unternehmen in Ländern wie China oder Russland stärken, die in ihren Handels- und Investitionsbeziehungen weit niedrigere Standards ansetzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen im Bundestag, wir brauchen kein Entwicklungs- und Investitionsverhinderungsgesetz,
wir brauchen auch keine gutgemeinten Regelungen, mit denen wir uns die Hände in Unschuld waschen können, mit denen wir uns moralisch freikaufen können, liebe Grünen. Was wir brauchen, sind echte Entwicklungsperspektiven für die Menschen in Schwellen- und Entwicklungsländern.
Wir brauchen viele Jobs für die schnell wachsende Bevölkerung in afrikanischen Staaten. Unsere deutschen Unternehmen können hierzu mit ihren hohen Standards einen maßgeblichen Beitrag leisten.
– Möchten Sie auch zuhören, liebe Grüne? – Nein, Sie möchten nicht zuhören.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, natürlich haben wir auch eine glasklare Erwartungshaltung an unsere Unternehmen. Sie haben in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten zum Schutz der Menschenrechte beizutragen, gar keine Frage. Dabei setzen wir mit dem Nationalen Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ aber zuallererst auf die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen.
Wir haben uns innerhalb der beiden Regierungsfraktionen auf ein Verfahren verständigt; das mag Ihnen passen oder auch nicht. Aber Sie wissen ja: In der Politik wie auch beim Sport ändert man die Regeln nicht im laufenden Verfahren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, jetzt wollen wir mal ein paar Punkte aus Ihrem Antrag aufgreifen. Sie beklagen ja – wie so häufig – die Lobbyarbeit der Wirtschaftsverbände.
Diese ist nach Ihrer Deutung natürlich per se schlecht, während die Lobbyarbeit der sogenannten Zivilgesellschaft per se gut ist.
Ihre Haltung ist natürlich kein Wunder, wenn zivilgesellschaftliche Nichtregierungsorganisationen knallhart für die Interessen der Grünen lobbyieren.
Dann kann ich auch noch getrost auf Folgendes hinweisen, was Sie gerne unter den Tisch fallen lassen wollen: Im Bundesarbeitsministerium – hören Sie zu! – ist heute eine Person maßgeblich an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans beteiligt, die kurz zuvor noch Angestellte einer NGO war.
– Lassen Sie mich mal ausreden. – In dieser früheren NGO-Funktion hat sie maßgeblich an einer Studie zu einem Lieferkettengesetz mitgewirkt. Als wenn das nicht genug ist: Als Ergebnis der Studie wurde auch gleich noch ein Gesetzentwurf mitgeliefert. – Bei einem Wirtschaftsvertreter wären die Grünen sofort aufgesprungen,
und hätten gesagt: Wir verlangen die Entlassung aus dem Staatsdienst. – Das möchte ich an dieser Stelle betonen.
Ich komme noch zu einem weiteren Punkt, Herr Kekeritz, den Sie in Ihrem Antrag genannt haben. Sie fordern fast beiläufig, dass die gesetzliche Regelung in einem Lieferkettengesetz auf alle Unternehmen angewendet werden soll. Sie hören richtig: auf alle Unternehmen. Um das mal in Zahlen zu fassen: Wir haben in Deutschland 3,5 Millionen Unternehmen. Die überwältigende Zahl der Unternehmen – 3,1 Millionen – beschäftigt weniger als neun Mitarbeiter. Sie wollen also – so verstehe ich Sie, wenn ich den Text lese – jeden Kioskbesitzer, Handwerksbetrieb und Steuerberater mit Ihrem Lieferkettengesetz überziehen. Das kann nicht Ihr Ernst sein.
Nun noch ein paar Worte zu dem, Herr Kekeritz, was auch Sie gerade gesagt haben, nämlich zu Ihrem Antrag zum Thema Prüfunternehmen. Sie schreiben, dass von Prüfunternehmen begangene Zertifizierungsfehler weder nach europäischem noch nach deutschem Recht sanktioniert werden können. Diese Aussage ist schlichtweg falsch; denn aus zwei Normen resultieren Haftungstatbestände für fehlerhafte Zertifizierungen. Sie werden heute natürlich von den zuständigen Gerichten auch regelmäßig angewendet.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Menschenrechtsverstöße und Umweltzerstörungen sind im Kern auf eine fehlende Rechtsstaatlichkeit und auf ein Politik- und Verwaltungsversagen in den betroffenen Ländern zurückzuführen. Es ist originäre Aufgabe der deutschen Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit,
den Einfluss auf diese Regierungen im Interesse von Arbeits-, Umwelt- und Sozialstandards zu vergrößern.
Dabei sollten wir nicht die ganze Last auf die Unternehmen übertragen. Wir als Union sind bereit, die unternehmerischen Sorgfaltspflichten stärker in den Blick zu nehmen, die Unternehmen stärker in die Verantwortung zu nehmen. Aber lassen Sie uns hier nicht das Kind mit dem Bade ausschütten.
Danke schön.