Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 75 Jahre nach der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz und dem Ende des Zweiten Weltkrieges befassen wir uns hier im Deutschen Bundestag erneut mit den Opfern dieser Zeit.
Einerseits ist das gut; denn es zeigt, dass uns die Vergangenheit weiter beschäftigt und die Geschehnisse von damals auch unser heutiges Handeln bestimmen. Wir haben nicht vergessen. Das Bekenntnis zum „Nie wieder“ muss sich in unserem täglichen Handeln widerspiegeln.
Reden und Betroffenheit allein reichen dafür nicht aus.
Andererseits beschämt mich dieser Vorgang auf mehreren Ebenen. Zum einen sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, allen Opfern des Nationalsozialismus Gerechtigkeit zukommen zu lassen, wie eben auch von der Kollegin gesagt.
Die Anerkennung immer noch vergessener Opfergruppen und deren Aufnahme in die deutsche Gedenkkultur können das erlittene Unrecht und Leid niemals beheben. Für die unzähligen Opfer der unbeschreiblichen Gräueltaten kann es keine angemessene Wiedergutmachung geben.
Aber wir müssen es mit unseren Mitteln versuchen.
Damit bin ich schon beim Zweiten, was mich beschämt. Wenn wir demokratischen Fraktionen nicht einmal bei diesem Thema gemeinsam einen interfraktionellen Antrag hinbekommen: Wann und bei welchem Thema dann?
Statt ein Zeichen der Solidarität und des Gemeinsinns im Sinne der Opfer zu setzen, wurden Parteigrenzen, insbesondere innerhalb der Großen Koalition, anscheinend für wichtiger erachtet.
So haben wir nunmehr vier verschiedene Anträge mit leicht unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, insbesondere von der CDU, hätten wir besser lösen können und auch besser lösen müssen.
Zum Abschluss sage ich für alle Skeptiker und Geschichtsvergessenen, was wir in der öffentlichen Anhörung inhaltlich gehört haben. Die als Asoziale und Berufsverbrecher stigmatisierten Menschen sind Opfer des nationalsozialistischen Regimes. Die Verbringung von Menschen in ein Konzentrationslager ist ein Verbrechen. Es gibt keinen rechtlichen oder ethischen Grund, die Opfer, welche mit einem grünen oder einem schwarzen Winkel gekennzeichnet worden sind, anders zu behandeln als andere Opfer des Nationalsozialismus.
Selbstverständlich mögen unter den zahlreichen Opfern Verbrecher unterschiedlicher Art gewesen sein. Aber wie sagte die Sachverständige Dr. Julia Hörath in der Anhörung eindrucksvoll: Verbrechen, auch die, die an Verbrechern begangen werden, bleiben Verbrechen.
Wenn die Diskussion um die Anerkennung vergessener Opfergruppen eines deutlich gezeigt hat, dann ist es die Tatsache, dass wir keinen Schlussstrich ziehen dürfen. Geschichte ist Vergangenheit und dennoch anfällig für alternative Wahrheiten der Gegenwart. Um dem entschlossen entgegenzutreten, braucht es weiterhin valide Fakten. Diese können wir nur erhalten, wenn wir das Feld für Forschung, Lehre und Wissenschaft bereiten, um eine Basis für unsere Kultur- und Gedenkstättenarbeit zu haben.
Vielen Dank.