Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Deutschland – da bin ich mir sicher – ist und bleibt eine Arbeitsgesellschaft. Die Arbeit wird uns auch durch den technologischen Wandel nicht ausgehen. Sie wird sich aber stark und immer schneller verändern. Es entstehen neue Berufsbilder, Arbeitszeitmodelle und auch Qualifikationsanforderungen.
Ganz gleich, aus welcher Sicht man den Arbeitsmarkt betrachtet – aus Sicht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich Sicherheit wünschen, oder aus Sicht der Unternehmen, die gut ausgebildete Fachkräfte suchen –: Gute Bildung steht im Mittelpunkt aller Debatten beim Arbeitsmarkt von morgen. Dazu gehört eine gute Ausbildung. Dazu gehört immer auch eine gute Fort- und Weiterbildung. Die Menschen und die Unternehmen erwarten Rahmenbedingungen, die genau diese gute Bildung auch ermöglichen.
Heute verbessern wir die Förderung der Aufstiegsfortbildung. Damit verbessern wir genau die Rahmenbedingungen, die es den Menschen ermöglichen, eine Weiterbildung zu machen.
Gute Bildung darf nicht vom Geldbeutel abhängen. Das gilt, wie ich finde, auch für die Weiterbildung. Damit Weiterbildung für alle möglich ist, verbessern wir die Förderung. Ich will es noch einmal nennen: Der Unterhalt während einer Aufstiegsmaßnahme in Vollzeit wird in Zukunft mit einem Vollzuschuss gefördert. Das entlastet über die Hälfte der Geförderten unmittelbar. Viele können nämlich nun auf den Kredit verzichten, den sie bisher für den zu leistenden Eigenanteil aufnehmen mussten. Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird angehoben, und die Zuschüsse bei Maßnahmebeiträgen und Prüfungsgebühren werden angehoben. Damit erleichtern wir den Zugang für die Weiterbildung.
Wir schaffen auch die gleichen Fortbildungsbedingungen – das ist uns wichtig, anders als bei der AfD –, sodass die berufliche und die akademische Ausbildung gleichwertig sind.
Für uns sind beide Ausbildungswege gleichwertig. Das muss sich auch in einer gleichwertigen Förderung widerspiegeln.
Meine Damen und Herren, wir haben in den Beratungen zu diesem Gesetz sehr viel auch über die Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern gesprochen. Viele von ihnen profitieren insbesondere von dem Vollzuschuss, den ich gerade erwähnt habe, für den Unterhalt, weil sie überdurchschnittlich oft eine Fortbildung in Vollzeit absolvieren.
– Dazu komme ich. – Gleichzeitig gibt es aber eine Lücke, nämlich bei praxisintegrierenden Ausbildungen.
Praxisphasen sollen – so sieht es das AFBG vor – durch den Arbeitgeber finanziert werden. Für Techniker, Fachwirte und Meister stellt das auch kein Problem dar, bei Erzieherinnen und Erziehern in einer vollintegrierten Ausbildung aber schon; denn die Praxiszeiten werden nämlich nicht immer bezahlt. Deshalb ist es auch wirklich ärgerlich, dass wir nicht zu einer gemeinsamen Lösung gekommen sind.
Wir haben letztes Jahr die Mindestausbildungsvergütung für die berufliche Bildung beschlossen. Wir müssen, wie ich finde, auch bei den Sozialberufen zu Ausbildungsmodellen kommen, die vergütet werden.
Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat zuletzt 2019 in Weimar ihre Forderung nach einer schulgeldfreien, vergüteten, praxisintegrierten Ausbildung bekräftigt. Hier müssen wir, wie ich finde, vorankommen. Dabei sind aber auch und vor allem die Länder in der Pflicht; das sage ich natürlich auch.
Wir brauchen – das finde ich an dieser Stelle auch richtig – eine bessere Koordinierung in der Bildungspolitik. Viele Menschen leiden unter dieser mangelnden Koordinierung. Wir brauchen Strukturen, um solche Probleme lösen zu können. Der Nationale Bildungsrat wäre ein wichtiges Instrument dafür gewesen.
Ich finde es deshalb wirklich bedauerlich, dass Bayern und Baden-Württemberg den Nationalen Bildungsrat ablehnen; denn er hätte uns bei diesen Koordinierungsfragen helfen können.
Wir fordern deshalb in einer Entschließung zumindest die Einrichtung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, damit die Forderungen der Jugend- und Familienministerkonferenz zur Ausbildung in den landesrechtlich geregelten Sozialberufen auch umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, bereits jetzt ist das Aufstiegs-BAföG ein Erfolg. 2,8 Millionen Berufstätige wurden bisher in ihrem beruflichen Aufstieg unterstützt. Damit leistet dieses AFBG einen wichtigen Beitrag für den Erhalt von Qualifikationen, für gute Perspektiven am Arbeitsmarkt und gegen den Fachkräftemangel.
Vielen Dank.