Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ja, heute ist ein guter Tag für die klassische Meisterausbildung, aber es ist kein guter Tag für Schülerinnen und Schüler in den sozialen Berufen. Die Linke hatte bekanntermaßen in den Verhandlungen zur AFBG-Novelle vor allem ein Problem in den Mittelpunkt gestellt. Wir haben gesagt: Die künftige Aufstiegsfortbildungsförderung muss auch Erzieherinnen und Erziehern vollständig zugutekommen.
Ja, das Aufstiegs-BAföG ist ein erfolgreiches Instrument für die Förderung von Fachkräften in der klassischen Meisterausbildung. Durch die vorliegende Reform – das gehört zur Wahrheit dazu – wird es weiter verbessert, und zwar nicht unerheblich; das muss man zugestehen. Aber das Aufstiegs-BAföG ist nur ein halbgares Instrument zur Förderung von Schülerinnen und Schülern, die in einer vollzeitschulischen Ausbildung sind. Dazu gehören zum Beispiel künftige Erzieherinnen und Erzieher.
Was ist die Situation der Schülerinnen und Schüler? Sie bekommen im Moment keine regelhafte Ausbildungsvergütung. Das heißt im Übrigen auch anders. Sie müssen nicht selten auch noch Geld mitbringen, um ihre Ausbildung machen zu können,
nämlich dann, wenn sie an freien Schulen lernen. Sie absolvieren ihre Ausbildung damit nicht selten unter prekären Bedingungen. Das heißt, sie laufen zum Amt, um Wohngeld zu bekommen. Sie versuchen, bei den 600 Stunden Praktikum, die vor Ausbildungsbeginn absolviert werden müssen, irgendwie mit den Jobcentern zu dealen. Und es ist keine leichte Übung, dem Vorrang der Vermittlung, dem Vermittlungszwang, zu entgehen. Oder sie müssen neben der Ausbildung einen zweiten, fachfremden Job ausüben.
Vor allem für Quereinsteigerinnen und ‑einsteiger und Späteinsteigerinnen und ‑einsteiger mit vielen Problemen ist dieser Ausbildungsweg mit vielen Barrieren verbunden; denn sie können das BAföG schon allein aus Altersgründen nicht nutzen. Die einzige Ausnahme ist im Übrigen das Förderprogramm des Bundes für Quereinsteiger; da hat es der Bund bezahlt.
Das ist verglichen mit der dualen Ausbildung ungerecht. Auszubildende, die eine duale Ausbildung absolvieren, können zumindest von einer Ausbildungsvergütung leben und damit frei und selbstständig agieren und lernen.
Außerdem ist es ein Anachronismus.
Wenn wir den Anspruch auf einen Ganztagskitaplatz einführen, dann brauchen wir laut verschiedenen Prognosen zusätzlich mindestens 300 000 gute Fachkräfte, und gute Fachkräfte, meine Damen und Herren, sind der Dreh- und Angelpunkt für frühkindliche Bildung.
Ausgerechnet diesen Fachkräften legen wir Steine in den Weg bzw. räumen diese nicht aus. Das ist der falsche Weg, meine Damen und Herren; das ist keine verantwortliche Bildungspolitik.
Begründet liegt dieses Übel in dem Gesetz, das wir jetzt novellieren, und zwar in dem Begriff „Fortbildungsdichte“. Eine Fortbildungsdichte von – so steht es im Gesetz – 70 Prozent ist die Bedingung für das Aufstiegs-BAföG. Es ist eben nicht so, dass das Aufstiegs-BAföG, Frau Ministerin, die Verquickung von Theorie und Praxis fördert. Vielmehr wird nur die sogenannte Theorie, die Anwesenheit in der Fachschule, für diese Schülerinnen und Schüler gefördert.
Bei Schülerinnen und Schülern in den Sozialberufen geht diese Trennung nicht. Sie müssen nämlich in ihrer Ausbildung ein Drittel im praktischen Feld sein. Das gehört verbindlich festgeschrieben zur Ausbildung.
Genau genommen erreichen sie eine Fortbildungsdichte von 100 Prozent, wenn man beide Lernorte, die verbindlich zur Ausbildung gehören, als förderfähig ansieht. Nun stelle man sich einmal vor, Lehramtsstudierenden würde für die Zeit, in der sie schulpraktische Übungen machen, einfach das BAföG gekürzt bzw. gar nicht gezahlt. Die gefundene Regelung ist also ein Unding und keine verantwortliche Politik.
Nun wird immer gesagt, wie auch heute, besonders Schülerinnen und Schüler in den sozialen Berufen könnten von dieser Novelle profitieren. Ich finde das sehr ärgerlich, weil zum einen in dieser Novelle gar nichts zugunsten der sozialen Berufe bzw. der Ausbildung verändert worden ist, zum anderen es nur die Hälfte der Wahrheit ist, weil verschwiegen wird, dass das dritte Jahr der Ausbildung gar nicht gefördert wird. Bezahlte Praktikanten- und Praktikantinnenstellen sind rar, oder aber in der sogenannten praxisorientierten oder integrierten Ausbildung ist meistens über drei Jahre keine Förderung möglich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, Sie hätten die Chance gehabt, diesem ein Ende zu bereiten. Ich finde es im Übrigen fair, Frau Bas, uns hier die Taschen nicht nur mit neuen Leistungen zu füllen, sondern einen Zustand, der ärgerlich ist, auch als solchen zu benennen. Ich weiß nicht, was Sie wirklich davon abgehalten hat. Man hätte die Ausbildung unmissverständlich als förderfähig ins Gesetz nehmen können. Man hätte auf den Vorschlag der Länder eingehen können, die Fortbildungsdichte auf 60 Prozent zu senken. In der Anhörung haben sich viele Experten genau diesen Vorschlägen angeschlossen. Sie haben sie in den Wind geschrieben. Das ärgert uns maßlos. Das ärgert auch mich maßlos.
Stattdessen ist geplant: die Bildung von Arbeitsgruppen, Evaluationsrunden; mal abwarten, wie die Länder die künftige Ausbildung entwickeln. Sie wollen warten, bis die Länder etwas zusammenfriemeln. Wir alle miteinander wissen: Das dauert Jahre. Die jungen Leute bleiben bis dahin mit ihren Problemen allein. Sie machen es künftigen Erzieherinnen und Erziehern, die wir wirklich dringend brauchen, maßlos schwer, sich für eine solche Ausbildung zu entscheiden, vor allen Dingen für Quereinsteiger. Sie sind von ihren Eltern abhängig oder müssen ihre Ausbildung weiter in prekären Verhältnissen absolvieren. Das geht gar nicht. Deshalb werden wir diesem Gesetz nicht zustimmen.