Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Bericht zum Elterngeld Plus debattieren wir heute über eine neue und ausgesprochen wichtige Familienleistung. Der Bericht macht deutlich, wie sich Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus auswirken und dass sie ein voller Erfolg geworden sind.
Der Bericht fügt sich außerdem in die europäische Debatte ein. Wir debattieren derzeit über die neue EU-Vereinbarkeitsrichtlinie. Das zeigt, dass wir die richtigen Debatten zur richtigen Zeit führen.
2015 wurden das Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus eingeführt, um den Wünschen von Eltern Rechnung zu tragen, die sich im Laufe der letzten Jahre verändert haben. Die Mehrheit der Eltern will inzwischen ihr Leben gemeinsam und partnerschaftlich aufteilen, will, dass Familie und Beruf zwischen den Eltern in ähnlichem Maße aufgeteilt werden, und das sowohl bei den Pflichten als auch bei den Vorzügen, die man dann genießt; denn es sind ja nicht nur Pflichten, die man wahrnimmt, sondern es ist auch die Zeit, die man füreinander hat. Etwa 60 Prozent der Familien heute sagen, dass sie das möchten.
Es ist für viele heute also selbstverständlich, Familie und Beruf gleichberechtigt zu leben. Väter und Mütter wollen berufstätig sein und Zeit für die Familie haben. Und der Bericht hat gezeigt: Viele Väter wollen mehr Zeit für ihre Familie haben und viele Mütter mehr Zeit für ihren Beruf.
Eine Antwort auf diese Wünsche ist das Elterngeld Plus mit dem Partnerschaftsbonus. Es ist ganz wichtig, zu sagen: Es ist ein zusätzliches Angebot neben dem klassischen Elterngeld, das unverändert in Anspruch genommen werden kann. Das Elterngeld Plus unterstützt Eltern, die nach der Geburt wieder in Teilzeit in den Beruf einsteigen oder von Vollzeit auf Teilzeit reduzieren wollen. Sie können bis zu 30 Stunden in der Woche arbeiten und erhalten das Elterngeld Plus dann bis zu 28 Monate. Die Idee ist: Man bekommt etwas weniger Elterngeld im Monat, weil man berufstätig ist und weniger davon braucht. Das nicht verbrauchte Geld geht aber nicht verloren, wie das früher der Fall war, sondern man bekommt es dafür länger ausgezahlt.
Das Besondere ist der Partnerschaftsbonus. Ihn erhalten Eltern, die in einem Korridor zwischen 25 und 30 Stunden die Woche arbeiten und sich damit gegenseitig in Familie und Beruf unterstützen. Wenn sie sich dafür entscheiden, dann erhalten beide jeweils zusätzlich vier Monate Elterngeld Plus.
Also: Zeit für Familie, Zeit für Erwerbstätigkeit, partnerschaftliches Miteinander von Vätern und Müttern – all das wird durch das Elterngeld Plus unterstützt.
Das Angebot kommt auch an. Seit seiner Einführung hat sich die Inanspruchnahme verdoppelt. Im dritten Quartal 2017 haben sich fast 290 000 Eltern für das Elterngeld Plus entschieden. Das sind fast 30 Prozent aller Eltern, die Elterngeld beziehen.
Und von denen, die das tun, sagen 77 Prozent, das sei eine gute Sache, nur 1 Prozent sagt, es sei keine gute Sache. Insbesondere Väter sagen, es ermutige sie, mehr Zeit mit ihren Kindern zu verbringen. 41 Prozent der Väter sagen: Ohne diese Leistung hätten sie sich weniger Zeit für die Betreuung ihrer Kinder genommen. Auch das bestätigen die Zahlen: Im dritten Quartal 2017 haben Väter, die das Elterngeld Plus nicht genutzt haben, durchschnittlich 2,7 Monate Elterngeld, also Basiselterngeld, bezogen, während Elterngeld Plus durchschnittlich 7,4 Monate bezogen wurde.
Im Bundesdurchschnitt haben sich zuletzt 27 Prozent der Väter, die Elterngeld Plus beantragt haben, gemeinsam mit ihren Partnerinnen zusätzlich für den Partnerschaftsbonus entschieden. In einzelnen Bundesländern waren es bis zu 40 Prozent. Es ist wichtig, zu wissen – das ist auch unter dem Gerechtigkeitsaspekt wichtig –, dass Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus auch von Alleinerziehenden in Anspruch genommen werden können und von Eltern, die sich getrennt haben, die also getrennterziehend sind. Es ist auch wichtig, zu wissen – auch das ist ein Ergebnis der Befragung im Rahmen dieses Berichtes –, dass Alleinerziehende das Elterngeld Plus ähnlich positiv wie Paareltern beurteilen. Auch Selbstständige können das Elterngeld Plus durch die Möglichkeit der Teilzeiterwerbstätigkeit nutzen. Das ist also ein Gewinn an Flexibilität für alle, weil die vielfältigen Familienverhältnisse und Erwerbswünsche beachtet werden.
Was erreichen wir mit dem Elterngeld Plus? Wir stärken die wirtschaftliche Stabilität von Familien, weil wir natürlich wissen, dass Erwerbstätigkeit die beste Versicherung gegen Familienarmut, gegen Kinderarmut und auch gegen Altersarmut ist, und wir geben den Familien ein Instrument an die Hand, um mehr Zeit miteinander zu haben, gerade dann, wenn sie es brauchen, nämlich wenn die Kinder klein sind. Väter können mehr für ihre Kinder da sein, Mütter und Väter können sich die Zeit besser untereinander aufteilen, und die Kinder bauen von Anfang an eine stärkere Bindung zu beiden Elternteilen auf. Auch das ist ein wichtiger Aspekt bei dieser Leistung.
Zukünftig wollen wir es Eltern insgesamt noch leichter machen, Familienleistungen in Anspruch zu nehmen. Alle, die sich mit Familienpolitik beschäftigen, wissen, dass das ein Dschungel ist. Wir haben viele, viele Angebote; aber es ist teilweise kompliziert. Zum einen planen wir jetzt das Onlineportal „Elterngeld Digital“, einen Onlineantragsassistenten. Wir wollen insgesamt noch besser werden. Wir wollen die Antragstellung vereinfachen und, wo das geht, zusammenlegen. Dabei setzen wir natürlich auf die Digitalisierung.
In dem Koalitionsvertrag, der jetzt vorliegt, haben wir uns darauf verständigt, dass wir die Situation von Familien und Kindern weiter verbessern wollen. Wir wollen das Kindergeld erhöhen und Kinderfreibeträge anpassen. Wir wollen für Familien mit kleinem Einkommen den Kinderzuschlag erhöhen
und vor allen Dingen dafür sorgen, dass die Leistungsfeindlichkeit in diesem Bereich endlich abgebaut wird, dass der Kinderzuschlag von 170 Euro nicht von heute auf morgen wegfällt, wenn man die Einkommensgrenze um nur 1 Euro überschreitet. Das ist so ziemlich das Leistungsfeindlichste, was wir in unserem Recht haben. Wir haben teilweise Transferentzugsraten von über 80 Prozent. Der Spitzensteuersatz liegt bei nur gut 40 Prozent. Wir ziehen hier also doppelt so viel ab wie bei Spitzenverdienern. Das macht überhaupt keinen Sinn.
Auch das werden wir ändern, so man uns lässt, damit sich Arbeit wirklich für alle Eltern lohnt.
Natürlich müssen wir in die Kinderbetreuung investieren; denn eine gute Kinderbetreuung ist die Voraussetzung dafür, dass Eltern berufstätig sein können. Auch diesbezüglich sieht dieser Koalitionsvertrag viel vor: Wir wollen Verbesserungen im Bereich Kita und den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter, was ein Meilenstein in der Familienpolitik ist.
Wir wollen Kindergrundrechte in die Verfassung aufnehmen und eine umfassende Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes mit einem ganz breiten Beteiligungsprozess. Dieser Koalitionsvertrag sieht ganz viel vor, was gut ist für Familien und für Kinder. Er ist es definitiv wert, umgesetzt zu werden.
Herzlichen Dank.
Die nächste Rednerin ist die Kollegin Nadine Schön von der CDU/CSU-Fraktion.