Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Wolfgang Strengmann-Kuhn, zu meinem allergrößten Bedauern komme ich nicht umhin, Ihren Antrag zu loben. Er hat in der Tat viel Substanz. An vielen Stellen könnte man ihn über das SPD-Sozialstaatspapier legen, und beide wären in weiten Teilen deckungsgleich. Aber gute Ideen teilen wir immer gerne. Das ist auch der Grund, weswegen SPD und Grüne in meiner Heimatstadt Hamburg fünf Jahre erfolgreich zusammengearbeitet haben. Ich kann mir vorstellen, dass das auch in den nächsten fünf Jahren so weitergeht. Man wird sehen.
– In Hamburg, genau. – Es gibt aber einen zentralen Unterschied zwischen Ihrem Antrag und der Politik der SPD in der Großen Koalition: Während Sie noch Papiere schreiben, arbeiten wir schon fleißig daran, unsere Vision von der Arbeitsversicherung in Regierungsverantwortung umzusetzen.
Herr Rosemann hat auf das Recht auf Arbeit hingewiesen. Ich will Ihnen zwei weitere Beispiele erläutern.
Erstens. Mit dem Qualifizierungschancengesetz haben wir es den Beschäftigten schon jetzt erleichtert, die Mindestversicherungszeit für die Arbeitslosenversicherung zusammenzubekommen.
Die Erwerbsbiografien sind bekanntlich nicht mehr so geradlinig, wie sie das früher einmal waren. Die Menschen bleiben nicht mehr bis zur Rente in ihrem Ausbildungsbetrieb in ihrem Heimatort. Sie wechseln ihre Beschäftigung häufiger. Je nach gesamtwirtschaftlicher Lage entstehen da leicht auch ein paar Monate Arbeitslosigkeit. Deswegen haben wir einen besseren Zugang zum Arbeitslosengeld geschaffen. Es reicht jetzt, wenn man innerhalb von 30 Monaten 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, um einen Anspruch auf ALG I zu bekommen.
Zweitens. Wir denken beim Umbau der Arbeitslosenversicherung nicht nur an das Arbeitslosengeld, sondern auch an die Prävention von Arbeitslosigkeit. Das geht am besten mit Weiterbildung, meine Damen und Herren.
Mit dem Qualifizierungschancengesetz haben wir schon eine hervorragende Möglichkeit geschaffen, die Unternehmen bei der Weiterbildung ihrer Beschäftigten finanziell zu unterstützen. Mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz werden wir diesen Ansatz noch ausbauen. Der Kollege Weiß hat darauf hingewiesen: Der Gesetzentwurf wird am Mittwoch im Kabinett beschlossen. Wenn künftig mindestens jeder fünfte Beschäftigte in einem Betrieb Weiterbildung braucht, werden die Zuschüsse um 10 Prozent aufgestockt, und wir belohnen sozialpartnerschaftliche Vereinbarungen. Bei einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag zur Weiterbildung packen wir noch einmal 5 Prozent drauf. Sie sehen schon: Künftig wird es für Betriebe richtig schwierig, noch Ausreden zu finden, wenn sie nichts für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter tun.
In den Zeiten des Übergangs ist es wichtig, nicht stehen zu bleiben, sondern aktiv in Bildung zu investieren. Deshalb führen wir im Arbeit-von-morgen-Gesetz ein, dass 75 Prozent der Weiterbildungskosten in Transfergesellschaften von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Das gilt für alle Beschäftigten in kleineren und mittleren Unternehmen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen: Wir handeln. Wir entwickeln die Arbeitslosenversicherung sukzessive zu einer solidarischen Arbeitsversicherung weiter.
Ich danke Ihnen.