Vielen Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Heveling, ich mache Ihnen gleich einen Vorschlag, wie wir das lösen können, einen Vorschlag, der, glaube ich, auch gegen Ihre eben erwähnten Bauchschmerzen helfen wird. Aber ich möchte zu Beginn meiner Ausführungen eines schon sagen, und zwar, dass ich schon ein Stück weit irritiert bin. Herr Glaser, Sie bleiben sich ein Stück weit treu. Das war auch schon in der Arbeitsgruppe beim Bundestagspräsidenten Herrn Schäuble so, dass außer pseudointellektuellem Schwadronieren nichts von Ihrer Seite kam.
Diese Arbeitsgruppe, die wirklich sehr konstruktiv gearbeitet hatte, brachte eine Situation hervor, die ich mein ganzes politisches Leben lang nicht vergessen werde – das, glaube ich, darf man an dieser Stelle jetzt ja mal so erzählen –: Wir haben alle unsere Vorschläge auf den Tisch gelegt und begründet. Als Sie Ihren Vorschlag auf den Tisch gelegt haben, konnten Sie ihn nicht mal erklären und mussten sagen: Wie das jetzt funktionieren soll, kann ich auch nicht erklären.
Diejenigen, die dabei waren, erinnern sich an diese Situation. Deshalb sage ich Ihnen: Wenn Sie unsere Anträge als Alibianträge bezeichnen, ist Ihr Vorschlag ein Phantomvorschlag, weil ihn keiner je gesehen hat.
Aber sei’s drum.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte heute schon die Chance nutzen und für unseren Vorschlag werben. Wir haben die letzten Wochen und Monate im Gegensatz zu Ihnen sinnvoll genutzt. Grundsätzlich wollen wir am personalisierten Verhältniswahlrecht – Erststimme für eine Kandidatin oder einen Kandidaten und Zweitstimme für eine Partei – festhalten; denn es hat sich bewährt und spiegelt den Wählerwillen wider. Ich glaube, in diesem Punkt sind wir uns so weit auch alle einig.
Allerdings kann das natürlich wie zum Beispiel in dieser Wahlperiode dazu führen, dass wir bei einem starken Erststimmen- und schwachen Zweitstimmenergebnis einer Partei viele Überhangmandate und damit automatisch auch viele Ausgleichsmandate haben. Die Grünen, die FDP und die Linken schlagen deshalb vor, die Anzahl der Wahlkreise auf 250 zu verringern.
Aber um tatsächlich die gesetzliche Regelgröße von 598 Mandaten nicht zu überschreiten, müssten wir die Anzahl der Wahlkreise viel drastischer reduzieren, nämlich auf bis zu 200. Das haben wir von der SPD anhand der derzeitigen Umfragewerte von Wahlrechtsexperten mal durchrechnen lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, stellen Sie sich das mal vor: Nur 200 Wahlkreise! Das würde bedeuten, dass die Wahlkreise viel größer werden. Ich komme aus der nördlichen Oberpfalz, auch einem Flächenwahlkreis. Ich möchte nicht an die Kolleginnen und Kollegen in Wahlkreisen wie der Mecklenburgischen Seenplatte oder anderswo denken. Die würden ihr politisches Leben wahrscheinlich zu großen Teilen nur noch im Auto verbringen, und das kann ja niemand wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Überhangmandate nicht auszugleichen, wie von den Unionsparteien vorgeschlagen, ist nach unserer Auffassung nicht der richtige Weg. Der Wählerwille wäre damit nicht mehr richtig abgebildet, und das würde nicht nur zu Unverständnis bei den Menschen in Deutschland führen, sondern im schlimmsten Fall auch dazu, dass hier im Parlament ein Regierungsbündnis sitzen würde, das so am Ende gar nicht gewählt wurde.
Wir schlagen deshalb in einem ersten Schritt vor, die Regelgröße des Bundestages bei 598 Abgeordneten mit 299 Wahlkreisen unverändert zu belassen. Das ist unser konkreter Vorschlag. Aber wir brauchen eine Obergrenze von 690 Abgeordneten für die nächste Bundestagswahl; die Gründe wurden hier von einigen Vorrednerinnen und Vorrednern schon genannt. Darüber hinausgehende Überhangmandate werden nicht mehr zugeteilt. Verfassungsrechtlich ist das zulässig, liebe Kolleginnen und Kollegen; das möchte ich in aller Deutlichkeit sagen.
Ohne eine Begrenzung der Anzahl von Mandaten wird es nicht gehen, liebe Kolleginnen und Kollegen; darüber müssen wir uns alle klar sein, und auch darüber, dass wir alle einen Preis zu zahlen haben als Fraktionen des Deutschen Bundestages. Wenn das alles klappen soll, müssen wir auch alle bereit und willens sein, unseren Beitrag zu leisten, damit wir die Situation geklärt bekommen.
Aber: In einem zweiten Schritt wollen wir eine Reformkommission, ja, aus Abgeordneten, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Bürgerinnen und Bürgern – ein ganz wichtiger Punkt – einsetzen, die sich mit allen Reformoptionen auseinandersetzt und eine Empfehlung für eine Wahlrechtsreform abgibt, die danach langfristig Bestand hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Vorschlag ist fair, einfach umsetzbar, verfassungskonform und eröffnet die Möglichkeit für eine langfristige Wahlrechtsreform. In diesem Sinne: Schließen Sie sich uns an, und lösen Sie die Situation gemeinsam mit uns auf!
Vielen Dank.