Als zweite Maßnahme haben wir im Kabinett beschlossen, das Infektionsschutzgesetz zu erweitern und zu präzisieren. Wir erleben, dass der Föderalismus auch in dieser Krise seine Stärke zeigt. Die Entscheidungen dauern vielleicht manchmal etwas länger, werden dann aber in der Fläche durch 16 Regierungen und die vielen Kommunen effektiv umgesetzt. Deshalb sollen die Kompetenzen der Länder nicht beschnitten werden. Vielmehr wollen wir dem Bund in einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite zusätzliche Handlungsmöglichkeiten geben, und zwar dort, wo es sinnvoll ist, und zunächst auf ein Jahr begrenzt. Denn wir erleben ja, dass es in einer Lage wie dieser, die das ganze Land betrifft, schnelle und landesweit einheitliche Entscheidungen braucht. Das ersetzt die immense Arbeit nicht, die Länder und Kommunen gerade leisten; es ergänzt sie. Wir alle wissen, dass wir diese Krise nur deshalb bewältigen können, weil überall in unserem Land unzählige Krisenmanagerinnen und ‑manager vor Ort im Einsatz sind. Ihnen allen, in den Städten und Gemeinden, möchte ich hier ausdrücklich Danke sagen.
Achten wir einander, und geben wir aufeinander acht!