Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Vorsitzender des Geschäftsordnungsausschusses sehe ich Sinn darin, das Prozedere noch einmal zu erklären, insbesondere nach den Einlassungen des Kollegen von der AfD. Der Geschäftsordnungsausschuss war sich bei seiner Beschlussfassung einig, dass wir die Geschäftsordnung anpassen werden, um arbeitsfähig zu bleiben, aber auch, um uns und andere vor Infektionen und deren Folgen zu schützen.
Der Bundestag ist danach beschlussfähig, wenn ein Viertel der Mitglieder im Sitzungssaal anwesend sind; in normalen Zeiten bedarf es dafür der Hälfte der Mitglieder des Bundestages. Dies gilt dann auch für Ausschusssitzungen, wobei für das Quorum sogar möglich ist, dass Mitglieder in Videokonferenzen daran teilnehmen. Bei öffentlichen Ausschusssitzungen und Anhörungen wird es so sein, dass gestreamt werden kann und damit auch die Öffentlichkeit erreicht werden kann. All dies haben alle Fraktionen – wenn ich es richtig beurteile – für sinnvoll erachtet, und dafür danke ich allen Fraktionen.
Uneinigkeit – das haben wir gerade gehört – bestand jedoch in der Frist, bis wann diese Maßnahmen gelten sollen. Über Fristen kann man natürlich immer trefflich streiten; aber dass die Coronakrise bereits im Mai vorbei sein soll – was Sie mit Ihrem Antrag suggerieren –, das teile ich nicht.
Wir haben diese Sonderregelung daher bis Ende September befristet mit der Maßgabe, dass die Regelung jederzeit vom Bundestag wieder aufgehoben werden kann – so steht es explizit in der Beschlussempfehlung –, nämlich dann, wenn wir schneller aus der Krise heraus sind.
Der einzige Grund, den Sie für Ihre kürzere Befristung bis Mai anführen, ist, dass sonst der Eindruck erweckt würde, Abgeordnete kämen ihren Verpflichtungen nicht nach. Wir sehen wohl gerade heute, wie sehr die Kolleginnen und Kollegen in Ausschusssitzungen, in der Plenarsitzung, bei Abstimmungen, aber auch vorher in den vielen Telefon- und Videokonferenzen ihren Verpflichtungen nachgekommen sind und nachkommen.
Der Bundestag ist handlungs- und beschlussfähig. Die Demokratie funktioniert.
Ich drücke es jetzt einmal sehr nett aus: Ihre Argumente sind schlichtweg falsch. – Ich kenne keine Abgeordnete und keinen Abgeordneten – egal welcher Fraktion –, die oder der nicht in diesem Hause mitwirken will an den Entscheidungsprozessen, die oder der sich nicht einbringen will und wo der Eindruck erweckt wird, man wollte nicht hierhinkommen.
Ihre Unterstellung ist nicht okay, und das wissen die Menschen in diesem Land. Sie sehen, wer darum bemüht ist, jetzt die entsprechenden Beschlüsse zu fassen, zu helfen. Das sehe ich bei Ihnen und Ihrem Antrag gerade nicht.
Lassen Sie mich zum Schluss einen weiteren Punkt ansprechen. Ich glaube, Ihre Fraktion ist, was den Altersdurchschnitt betrifft, die älteste Fraktion. Sie gehören zur Risikogruppe; aber auch Ihre Familien, Ihre Freunde und Ihre Kollegen.
All diese Regelungen, die wir heute beschließen, dienen natürlich zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit und der Beschlussfähigkeit des Bundestages. Sie dienen aber auch dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger. All diese Regelungen haben die Menschen in unserem Land verstanden; sie verhalten sich inzwischen vorbildlich.
Zeigen Sie bitte mit Ihrem Abstimmungsverhalten, dass Sie das verstanden haben. Unterstützen Sie unsere Regelung, und stellen Sie nicht solche Anträge, die den Eindruck erwecken sollen, dass der Bundestag und die Abgeordneten nicht arbeiten – genau das Gegenteil ist der Fall. Sie können jetzt zeigen, dass Sie es ebenso verstanden haben wie Millionen Bürgerinnen und Bürger.
Danke schön.
– Ich habe eine festgestellt, ich habe eine gesehen.
– Es tut mir leid. Ich habe das auch gesagt, und da hat niemand widersprochen. Ich glaube auch nicht, dass das von einer besonderen Bedeutung im Kampf gegen – –
Aber wir vermerken im Protokoll, dass Sie jetzt mitteilen, dass zwei weitere Abgeordnete aus der AfD sich auch enthalten haben. Im Übrigen haben wir alle die persönliche Erklärung zur Abstimmung des Kollegen Seitz vernommen und auch zu Protokoll genommen.