Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kühn, Sie können, glaube ich, bedenkenlos zustimmen; denn wir haben ja schon einen guten Entwurf vorgelegt, wie Sie gesehen haben. Über einige Punkte im Entwurf werden wir sicherlich noch diskutieren.
Die Ministerin hat es gesagt: Was lange währt, wird endlich gut. – Das gilt auch für die Reform des WEG. Das WEG ist tatsächlich überholt; es ist in weiten Teilen massiv renovierungsbedürftig. Das packen wir jetzt an.
Wir haben 10 Millionen Eigentumswohnungen – das ist gesagt worden – und ungefähr 2,5 Millionen Eigentümer. Die warten dringend darauf, dass wir zeitgemäße Regelungen finden. Ich glaube, man kann sich auch kurz bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bedanken, die bis Ende 2019 sehr gute Arbeit gemacht hat, auch Thüringen war dabei. Sie hat viel zu dem beigetragen, was hier drinsteht. Herr Kollege Straetmanns, so schlecht kann der Entwurf nicht gewesen sein. Das kann man vielleicht noch einmal sagen. Die gute Vorlage werden wir dann im Verfahren sicherlich noch verbessern.
Es gibt einige Änderungen; die meisten sind ja schon angesprochen worden. Nur kurz angesprochen: Wir reden über das Thema E-Mobilität, über den Aus- und Umbau zur Barrierefreiheit. Wir reden über das Thema Einbruchschutz. Wir werden natürlich – das ist ein umstrittenes Thema – auch über die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen in der Anlage reden. Die Rolle der rechtsfähigen Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wird neu aufgestellt. Ein Paradigmenwechsel wird vollzogen. Die Teilnahme am Rechtsverkehr wird deutlich vereinfacht. Es ist ein wesentliches Ziel dieses Entwurfes, die Rechtsstreitigkeiten zu minimieren.
Auch die Eigentümerversammlung wird aufgewertet. Ich glaube, das ist ein entscheidender Punkt. Darüber müssen wir noch einmal reden. Wir haben die Hürden für die Beschlussfähigkeit abgebaut. Wir sind das Thema Digitalisierung angegangen. Ich sage ganz eindeutig „angegangen“; da geht noch viel mehr. Ich glaube, wir sollten im Verfahren zum Beispiel für den Beirat, aber auch für die Wohnungseigentümergemeinschaft weitere Schritte gehen.
In der Diskussion ist noch der umstrittene Punkt der Verwalterstellung; viele haben ihn angesprochen. Ich muss jetzt nichts mehr zu den Maßnahmen, auch nicht zu eilbedürftigen Maßnahmen, die er durchführen darf, sagen. Natürlich hat er am Ende eine Funktion wie ein Geschäftsführer. Das muss man, glaube ich, so deutlich sagen. Das ist ja auch niedergelegt worden.
Im Gesetzentwurf wird aber auch die Stellung der Wohnungseigentümer verändert, verbessert. Sie haben die Möglichkeit, die Verwalterstellung und die Berechtigungen des Verwalters durch Beschluss zu erweitern oder auch einzuschränken. Und sie haben die Möglichkeit, den Verwalter deutlich leichter zu entpflichten, als es bisher der Fall war. Das ist eine deutliche Aufwertung der Eigentümerversammlung. Das sind erste Schritte. Es steht natürlich weiterhin die Befürchtung im Raum, dass er zu viele Kompetenzen bekommt, dass es Haftungsfragen gibt. Darüber werden wir im Prozess noch reden. Auch das Thema Vermögensbericht kommt dazu. Das Thema Informationspflichten ist verbessert worden. Wir haben schon sehr viel in diesem Entwurf gemacht. Klar ist: Wir brauchen klare Regeln, klare Strukturen. Der Verwalter muss am Ende des Tages schneller und effizienter für die Eigentümer arbeiten können. Auch das ist wichtig.
Wir haben ein paar Punkte schon angesprochen, die wir noch ändern wollen. Dazu gehört der Sachkundenachweis. Am Ende ist nicht wichtig, wo er reinkommt, sondern dass er reinkommt. Daran werden wir sicherlich gemeinsam arbeiten. Man kann zum Beispiel über das Verwalterregister nachdenken. – Ich glaube, der Kollege Kühn möchte eine Frage stellen.