Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Dürr, die EZB hat ein klares Mandat.
Es ist in den Verträgen festgelegt; es ist auch bestätigt worden. Die EZB ist unabhängig. Sie tritt nicht nur mit dem Hauptsitz in Frankfurt am Main
das Erbe der Deutschen Bundesbank an, sondern steht auch in der Frage der Unabhängigkeit in der Tradition der Deutschen Bundesbank. Und wir tun gut daran, das zu akzeptieren und zu respektieren.
Der Einfluss Deutschlands auf die Europäische Zentralbank erfolgt insbesondere über die Bundesbank, durch ihren Präsidenten, der Mitglied im EZB-Rat ist, und natürlich auch über unser Direktoriumsmitglied, derzeit Frau Professor Schnabel.
Von daher stelle ich fest, dass uns die Europäische Zentralbank in den vergangenen zehn Jahren, auch im Zuge der Finanzkrise, sehr intensiv begleitet hat. Ich erinnere mich an zwei Gespräche, die im Rahmen von gemeinsamen Sitzungen des Finanz-, Wirtschafts- und Europaausschusses und einiger anderer Ausschüsse
– Haushaltsausschuss – mit Mario Draghi geführt wurden. Es ging um wichtige Punkte zum OMT-Programm.
Ich sagen Ihnen: Wenn es eine Institution innerhalb der Europäischen Union gibt, die vollständig funktioniert hat, die die Währungsstabilität garantiert hat und dafür gesorgt hat, dass wir den Euro noch haben, dann ist es die EZB und keine andere. Dafür sollten wir danken.
Das hat Mario Draghi mit viel Mut, mit viel Überzeugungskraft und mit ganz wenig Geldeinsatz gemacht.
Er brauchte nur drei Worte auf der Pressekonferenz in London: Whatever it takes. Die Entschlossenheit des Präsidenten und des Zentralbankrates hat die Finanzmärkte beeindruckt, was dazu geführt hat, dass wir keinen einzigen Cent verloren haben. Das steht im Gegensatz zu dem, was die Kollegen von der AfD hier präsentiert haben.
Ich achte die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank genau wie die der Bundesbank. Ich achte auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Wenn ich mir das Urteil genau anschaue – Kollege Jung hat darüber referiert –, ist eines ganz klar: Es gibt keine verbotene monetäre Staatsfinanzierung. Die gibt es nicht.
Es wurde festgestellt: Sie hat nicht stattgefunden.
Uns wurde vom Bundesverfassungsgericht ein Auftrag gegeben – jedenfalls nach erstem Lesen; das Urteil ist ja noch nicht so alt –, mit dem wir uns in der Fraktion und auch hier im Bundestag beschäftigen werden. Wir werden den Auftrag auch umsetzen. Es geht um eine weitere Erörterung der Erwägungsgründe für die Entscheidung und insbesondere darum, welche Maßgaben und welche Erwägungsgründe bezogen auf die Grenze zwischen Geld- und Wirtschaftspolitik innerhalb der EZB eine Rolle gespielt haben. Ich bin mir sehr sicher, dass die Europäische Zentralbank ebenso wie die Deutsche Bundesbank all diese Daten, Fakten und Analysen besitzt und sie transparent machen wird und wir die Gelegenheit haben und nutzen werden, diese im Deutschen Bundestag zu erörtern.
Der Erörterungsprozess findet informell bereits statt. Ich habe mich wie viele andere Kollegen auch in der letzten Legislatur mehrfach mit Mitgliedern der Europäischen Zentralbank – Herrn Coeuré, Frau Lautenschläger, aber auch mit anderen – getroffen und mir im Vorfeld die geplanten Maßnahmen erläutern lassen. Ich habe in diesem Zusammenhang die deutsche Position, auch die der Sozialdemokratie, in den Erörterungsprozess eingebracht. Das hat nicht formell stattgefunden – vielleicht ist das der Punkt, wo es noch Änderungsbedarf gibt –, sondern es handelte sich um informelle Gespräche. Das würde ich als ersten Punkt aufgreifen. Ich füge hinzu: Wir können jederzeit wieder eine Einladung aussprechen, so wie wir damals Präsident Draghi in die Ausschüsse des Deutschen Bundestages eingeladen haben. Formell zuständig allerdings ist das Europäische Parlament.
Ich finde, wir als Deutscher Bundestag sollten das respektieren und die Zuständigkeit des Europäischen Parlaments betonen.
Ich bin der EZB und ihren Mitarbeitern, aber auch den Nationalstaaten sehr dankbar, dass wir eine kohärente Geldpolitik haben, die sicherstellt, dass das Inflationsziel von 2 Prozent erreicht wird, dass wir die Geldwertstabilität, insbesondere was unsere Währung betrifft, unorthodox und unideologisch im Blick behalten und dass wir gemeinsam mit der Bundesregierung die Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen.
Vielen Dank.